23.05.2006 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beantwortung
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist
auf die als Tischvorlage ausgereichten Seiten (noch nicht ausgereichte Seiten 2
und 18 der Anlage 1 A sowie die überarbeitete Anlage 3 des Städtebaulichen
Vertrages, hier bzgl. Anregung zur Dachdeckung in der vergangenen Sitzung) und
gibt nähere Erläuterungen.
Der Ausschussvorsitzende erinnert an den ebenfalls in der
letzten Sitzung gestellten Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel und zitiert
aus dem Protokoll: „Der Beschlusstext möge ergänzt werden durch: 3. Die
Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im
Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten
insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.“ Dazu hat die Verwaltung, Herr
Goetzmann, mitgeteilt, dass „die Abstimmungsprozesse laufen; sie sind jedoch
nicht abgeschlossen. Er informiert weiterhin, dass die Baugenehmigung auch die
denkmalrechtliche Erlaubnis beinhalten muss: Im Hinblick auf die Nachtzeiten
werden Einschränkungen erfolgen; auch hier erfolgt der Detailabgleich mit dem
Landesamt für Umweltschutz – ebenfalls Inhalt der Baugenehmigung.“
Herr
Mühlberg informiert über die in der
Fraktion geäußerten Bedenken zum Erscheinungsbild. Er verweist hier auf die
Verwendung von roten Verblendern od. Klinkern. Besser sei hier keine Klinker zu
verwenden, sondern Putzfassade. Er beantragt, auf S. 107, Pkt. 7, 74 den
2. Satz zu streichen und dafür einzusetzen: Es sind Putzfassaden zulässig.
Sowie Änderung in der Tischvorlage – Streichung der Verblender.
Frau
Dr. von Kuick-Frenz verweist auf die Konsequenzen der Änderung in den
Festsetzungen und informiert über die vorliegende Zustimmung des Investors.
Frau
Holtkamp gibt folgende Erklärung des Investors ab: „Der Bauträger erklärt für sich und seine
Rechtsnachfolger, entgegen den Verpflichtungen aus dem Entwurf des
städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung von Planungszielen des Bebauungsplanes
Nr. 34-1 „Ribbeckstraße/Blumenstr.“ im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans
auf die Verwendung von gelben und roten Verblendern zu verzichten. Der
Städtebauliche Vertrag wird entsprechend angepasst werden.“
Hier
würde die Änderung des städtebaulichen Vertrages bis zur STVV vorgenommen
werden.
Nach
weiteren Pro und Contra-Meinungen der Teilnehmern erfolgt die Abstimmung des
Ergänzungsantrages von Herrn Dr. Seidel (siehe oben) 5/2/2.
geänderter
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
einschließlich der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a
und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3.
Die
Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im
Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten
insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.
Zusätzlicher
Auftrag an die Verwaltung:
Der städtebauliche Vertrag ist auf der Grundlage der von
der Verwaltung vorgetragenen Erklärung über die Zusagen des Investors bis zur
STVV in die veränderte Form zu bringen.