23.05.2006 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist auf die als Tischvorlage ausgereichten Seiten (noch nicht ausgereichte Seiten 2 und 18 der Anlage 1 A sowie die überarbeitete Anlage 3 des Städtebaulichen Vertrages, hier bzgl. Anregung zur Dachdeckung in der vergangenen Sitzung) und gibt nähere Erläuterungen.

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert an den ebenfalls in der letzten Sitzung gestellten Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel und zitiert aus dem Protokoll: „Der Beschlusstext möge ergänzt werden durch: 3. Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.“ Dazu hat die Verwaltung, Herr Goetzmann, mitgeteilt, dass „die Abstimmungsprozesse laufen; sie sind jedoch nicht abgeschlossen. Er informiert weiterhin, dass die Baugenehmigung auch die denkmalrechtliche Erlaubnis beinhalten muss: Im Hinblick auf die Nachtzeiten werden Einschränkungen erfolgen; auch hier erfolgt der Detailabgleich mit dem Landesamt für Umweltschutz – ebenfalls Inhalt der Baugenehmigung.“

 

Herr Mühlberg informiert über die in der Fraktion geäußerten Bedenken zum Erscheinungsbild. Er verweist hier auf die Verwendung von roten Verblendern od. Klinkern. Besser sei hier keine Klinker zu verwenden, sondern Putzfassade. Er beantragt, auf S. 107, Pkt. 7, 74 den 2. Satz zu streichen und dafür einzusetzen: Es sind Putzfassaden zulässig. Sowie Änderung in der Tischvorlage – Streichung der Verblender.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist auf die Konsequenzen der Änderung in den Festsetzungen und informiert über die vorliegende Zustimmung des Investors.

Frau Holtkamp gibt folgende Erklärung des Investors ab: „Der Bauträger erklärt für sich und seine Rechtsnachfolger, entgegen den Verpflichtungen aus dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung von Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 34-1 „Ribbeckstraße/Blumenstr.“ im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans auf die Verwendung von gelben und roten Verblendern zu verzichten. Der Städtebauliche Vertrag wird entsprechend angepasst werden.“

 

Hier würde die Änderung des städtebaulichen Vertrages bis zur STVV vorgenommen werden.

 

Nach weiteren Pro und Contra-Meinungen der Teilnehmern erfolgt die Abstimmung des Ergänzungsantrages von Herrn Dr. Seidel (siehe oben) 5/2/2.

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geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplan  Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.      Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.

 

Zusätzlicher Auftrag an die Verwaltung:

Der städtebauliche Vertrag ist auf der Grundlage der von der Verwaltung vorgetragenen Erklärung über die Zusagen des Investors bis zur STVV in die veränderte Form zu bringen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                    2

Enthaltungen:                       1

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Anlagen zur Vorlage