23.05.2006 - 3.4.1 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert nochmals die Inhalte der vorgegebenen Varianten und geht auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer ein. Auf die Nachfrage, weshalb ein B-Plan notwendig sei, teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass dieser als erforderlich angesehen wird, um potentielle Bebauung an der Schwanenallee nach § 34 BauGB auszuschließen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Variante A

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1,1.0,1a und 1b entschieden.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
  3. Dem städtebaulichen Vertrag (s. Anlage 3) wird zugestimmt.

 

      Variante B

1.      Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend Variante 3 der Anlage 1.0 in der Weise zu ändern, dass Baurechte lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt werden. Die Abwägungs­vorschläge sind unter Berücksichtigung dieser Entscheidung anzupassen und der Entwurf zum Beschluss für eine erneute öffentliche Auslegung vorzubereiten.

2.      Drohende rechtliche Auseinandersetzungen zum Planungsrecht und/oder zu Erhaltungs­verpflichtungen in Bezug auf das Baudenkmal werden hingenommen.

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Abstimmungsergebnis zur Variante A:

Ja-Stimmen:                           0

Nein-Stimmen:                    6

Enthaltungen:                       3

 

 

Abstimmungsergebnis zur Variante B:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

 

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Anlagen zur Vorlage