07.06.2006 - 3.3 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für
Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft haben der Vorlage zugestimmt. Die
von der Fraktion Familien-Partei beantragte Änderung haben die o. g. Ausschüsse
abgelehnt.
Die Ortsbeiräte Eiche, Fahrland, Neu Fahrland, Grube, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren haben der Vorlage zugestimmt bzw. diese zur Kenntnis genommen.
Der
Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage mit folgender Ergänzung
zugestimmt:
Die Kinderspielplatzsatzung ist wie folgt zu ergänzen:
Der
Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen und die Benutzung der Anlagen ist
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet.
Im
Weiteren wird vom o. g. Ortsbeirat ein redaktioneller Hinweis gegeben:
In
der 1. Zeile im letzten Absatz auf Seite 2 muss es richtig heißen: „Die
Aufnahme von Tatbeständen einer Ordnungswidrigkeit in § 8 ist
notwendig ...“
Die
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen nimmt Bezug auf die zum
Sitzungsbeginn von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bemängelte
nicht fristgemäße Einreichung
eines Austauschblattes zur o. g. Vorlage. Die Verwaltung könne dem
Ergänzungsantrag des Ortsbeirates Groß Glienicke folgen; ebenso der von der
Fraktion Familien-Partei beantragten Änderung, das Wort „Kinder“ durch „Nutzer“
zu ändern.
Abstimmung:
Die vom
Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Familien-Partei beantragte Änderung – in § 3 Abs. 3 Satz 2 und in
§ 6 der Kinderspielplatzsatzung das Wort „Kinder“ durch „Nutzer“ zu ersetzen –
wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 2
Ja-Stimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Kinderspielplatzsatzung
der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1.
In die
Satzung ist einzuarbeiten:
Der Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen und die Benutzung der Anlagen ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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