07.06.2006 - 3.20 Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkos...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Die Ortsbeiräte Eiche, Fahrland, Neu Fahrland, Grube, Marquardt, Satzkorn und Uetz Paaren  haben der Vorlage zugestimmt bzw. diese zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

§ 6, Abs. 1 ist wie folgt zu ändern:

1.    Für alle Schüler wird ein Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten festgesetzt. Die Höhe der Elternbeteiligung beträgt monatlich

 

- für Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und Förderschule                    4,00 Euro

- für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I und II                     12,00 Euro

 

Ab dem 3. schulpflichtigen Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Als Kinder werden Kinder berücksichtigt, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Erstattung von Schülerfahrtkosten im Sinne des § 2 haben und für die dieser Anspruch im Schulverwaltungsamt geltend gemacht wurde. Die Berücksichtigung der Kinder erfolgt nach dem Alter, d. h., ältestes Kind = 1. Kind.

 

2.   Volljährige Schüler, die Leistungen nach dieser Satzung erhalten, tragen einen

      entsprechenden Eigenanteil.

 

3.     Auszubildende, die eine Ausbildungs- oder Arbeitsvergütung erhalten, haben einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 25,00 Euro zu tragen.

 

 

Der Ortsbeirat Golm hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

§2 Absatz 2 wird ergänzt durch den Satz:

Für die Primarschüler des Ortsteils Golm gilt auch die Inselschule Töplitz als zuständige Schule.

 

 

Entsprechend den Ausführungen der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport sei  in der Mitteilungsvorlage DS 06/SVV/0520 das Prüfergebnis gemäß der DS 06/SVV/0215 dokumentiert. 

Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Änderung sei mit erheblicher Erhöhung der Kosten verbunden. Zum Ergänzungsantrag des Ortsbeirates Golm verweist Frau Fischer darauf, dass sich entsprechend der seit 2004 geltenden Verwaltungsvereinbarung  Kinder aus den Ortsteilen Grube und Golm  auch in der Inselschule Töplitz beschulen lassen können.

Im Weiteren empfiehlt Frau Fischer die Diskussion der o. g. Mitteilungsvorlage und der  beantragten Änderungen/Ergänzungen im Ausschuss für Bildung und Sport und weist auf die Möglichkeit einer späteren Satzungsänderung hin, in der die o. g. Änderungen/Ergänzungen berücksichtigt werden können.

 

Nachdem die Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport anschließend Nachfragen von Stadtverordneten beantwortet hat, empfiehlt der Oberbürgermeister Herr Jakobs, über die DS 06/SVV/0383 in der ursprünglichen Fassung in dieser Sitzung zu befinden. In einem weiteren Prozess sollen die  von den Ortsteilen Groß Glienicke und Golm beantragten Änderungen/Ergänzungen im Fachausschuss beraten und die Konsequenzen aufgezeigt  werden.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten  sowie die Beförderung von  Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit  Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen