07.06.2006 - 3.23 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu Beginn der Behandlung dieser Vorlage erklärt der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD, gemäß § 28 der Gemeindeordnung seine Befangenheit  und nimmt an der Beratung und Abstimmung der DS 06/SVV/0394 nicht teil.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen und der Maßgabe zugestimmt:

 

-        Bestätigung der mit den Austauschseiten ausgereichten Änderungen

 

-        Ergänzende Festsetzung unter Punkt 4, dass die Bootshäuser ausschließlich zur Unterbringung von Booten zu nutzen sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur StVV die entsprechende Stelle und die Formulierung zu konkretisieren. Der Vorschlag der Verwaltung sollte bereits zur Sitzung des Hauptausschusses in der nächsten Woche vorliegen.

     (siehe ausgereichte Austauschblätter)

 

-    Zum Satzungsbeschluss ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für „Schnellfahrer“ vorzulegen.

 

Die ergänzenden Festsetzungen unter Punkt 4 sind in den Austauschblättern (24.05.2006) enthalten.

 

Den o. g. Änderungen und der Maßgabe haben sich der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft und der Hauptausschuss angeschlossen.

 

 

Entsprechend der Bitte des Stadtverordneten Kutzmutz namens des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen wird folgende Ausführung der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz zu Protokoll genommen:

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 Griebnitzsee  - bis zum Inkrafttreten - werden keine baurechtlichen Genehmigungen (für Bootshäuser und andere Bauten) erteilt.

 

Abstimmung:

Der letzte Anstrich  (entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie des Hauptausschusses) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die Abstimmung der Gesamtvorlage erfolgte einschließlich der Austauschblätter vom 15.05.2006 und 24.05.2006 (darin enthalten ist die ergänzende Festsetzung unter Punkt 4).

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Zum Satzungsbeschluss ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für „Schnellfahrer“ vorzulegen.

 

Ergänzende Festsetzung unter Punkt 4, dass die Bootshäuser ausschließlich zur Unterbringung von Booten zu nutzen sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

Die Fraktion BürgerBündnis/FDP hat bei der Abstimmung dieser Vorlage mit „NEIN“ gestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen