07.06.2006 - 3.23 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.23
- Zusätze:
- Oberbürgeermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu Beginn der Behandlung dieser Vorlage erklärt der Stadtverordnete
Kirsch, Fraktion SPD, gemäß § 28 der Gemeindeordnung seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung
der DS 06/SVV/0394 nicht teil.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen und der
Maßgabe zugestimmt:
- Bestätigung der mit den Austauschseiten ausgereichten Änderungen
- Ergänzende Festsetzung unter Punkt 4, dass die Bootshäuser ausschließlich zur Unterbringung von Booten zu nutzen sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur StVV die entsprechende Stelle und die Formulierung zu konkretisieren. Der Vorschlag der Verwaltung sollte bereits zur Sitzung des Hauptausschusses in der nächsten Woche vorliegen.
(siehe
ausgereichte Austauschblätter)
- Zum
Satzungsbeschluss ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des
Radweges für „Schnellfahrer“ vorzulegen.
Die ergänzenden Festsetzungen unter Punkt 4 sind in den Austauschblättern (24.05.2006) enthalten.
Den o. g. Änderungen und der Maßgabe haben sich der Ausschuss
für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft und der Hauptausschuss
angeschlossen.
Entsprechend der Bitte des
Stadtverordneten Kutzmutz namens des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
wird folgende Ausführung der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau
Dr. v. Kuick-Frenz zu Protokoll genommen:
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 Griebnitzsee - bis zum Inkrafttreten - werden keine baurechtlichen Genehmigungen (für Bootshäuser und andere Bauten) erteilt.
Abstimmung:
Der
letzte Anstrich (entsprechend der
Empfehlung der Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung,
Umweltschutz und Landwirtschaft sowie des Hauptausschusses) wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Abstimmung der Gesamtvorlage erfolgte einschließlich der Austauschblätter vom 15.05.2006 und 24.05.2006 (darin enthalten ist die ergänzende Festsetzung unter Punkt 4).
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen (s. Anlage 2).
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Zum Satzungsbeschluss ist
ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für „Schnellfahrer“
vorzulegen.
Ergänzende Festsetzung unter Punkt 4, dass die Bootshäuser
ausschließlich zur Unterbringung von Booten zu nutzen sind.
Anlagen zur Vorlage
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