07.06.2006 - 5.19 Beschluss zur Änderung/Reduzierung des räumlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0460 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB geändert /
reduziert (s. Anlage 1).
2.
Die
mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.2004 getroffene
Abwägungsentscheidung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ (DS 04/SVV/0613) wird erneut bestätigt,
soweit nicht mit diesem Beschluss eine veränderte Entscheidung getroffen wird.
3.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden zu den geänderten Teilen der Planung im Rahmen
der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ entschieden (s. Anlagen 1,
1A und 1B).
4.
Der
Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird
in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die
dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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