31.05.2006 - 4 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Oberbürgermeister gibt eingangs bekannt, dass der Ausschuss für Finanzen und der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft dem o. g. Antrag mehrheitlich zugestimmt haben. Im Weiteren verweist er auf ein Schreiben des Bürgervereins Bornim e. V., in dem auf die besondere Situation der Florastraße und der Potsdamer Straße hingewiesen und darum gebeten wurde, beide Straßen aus der Satzung herauszunehmen.
Herr Dr. Scharfenberg sieht in dem Anliegen des Bürgervereins Bornim e. V. die genannten Straßen herauszunehmen, die logische Folge der im Hauptausschuss geführten Diskussion. Eine Bürgerbeteiligung habe nicht stattgefunden und demzufolge sind die Anlieger nicht zu belasten.
Herr
Schüler stellt die Frage, ob das rechtlich zulässig sei, zwei Straßen aus einer
Satzung herauszunehmen. In der Tat bestehe das Problem, dass keine Beteiligung
stattgefunden habe und die Bürger nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit einer
Stellungnahme hingewiesen wurden. Damit sind die Betroffenen schlechter
gestellt als andere.
Herr
Exner verweist darauf, dass das Kommunalabgabenrecht die Bürgerbeteiligung
nicht als Voraussetzung für die
Beitragspflicht sehe. Die Herausnahme von 2 Straßen habe eine
Ungleichbehandlung zur Folge und für die Stadt natürlich finanzielle Verluste.
Herr
Schubert sieht in der vorliegenden Satzung die Reparatur der Rechtsgrundlage, aber nicht des
Vertrauensbruches der betroffenen Anwohner. Er schlage vor, einen Modus zu
entwickeln, mit dem man das heilen könne. Mit der Änderung der Satzung sei das
Problem nicht geklärt.
Herr
Bretz unterstreicht, dass auch die Fraktion der CDU ihre Schwierigkeiten habe,
der Beschlussvorlage zu folgen, da
ein paar Punkte nicht zur Zufriedenheit aller geklärt wurden. Der Ausbau der
Florastraße diente nur der Umsetzung der B-Pläne 11 und 12. Das werfe Fragen
auf, wie z. B. die Verwaltung das Problem des Vertrauensschutzes sehe und wie
sicher die Position der Stadt sei. Des Weiteren stehe die Frage, wie viel Grundstücke in der Florastraße
betroffen seien und um welche Summen es sich schließlich handele. Er würde sich
freuen, wenn die Verwaltung eine Lösung aufzeigen könne, die dem Mehrheitsbild
der Stadtverordnetenversammlung entspreche.
Herr
Kümmel meint, hier stehe man zwischen Recht und Vertrauen und empfiehlt, über die in § 4
festgelegte Beitragshöhe nachzudenken und diese für die betroffenen Straßen abzusenken. Er bittet die
Verwaltung, diesen Vorschlag zu prüfen und die Vorlage so lange
zurückzustellen.
Der
Oberbürgermeister entgegnet, dass mit dem Beschluss nicht bis nach der Sommerpause gewartet
werden könne. Andererseits sei die fehlende Befragung problematisch. Eine
Satzung mit Ausnahmen zu beschließen, ziehe evtl. wieder rechtliche Probleme
nach sich. Er schlage vor, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung die
Regelungen des § 4 und die finanziellen Auswirkungen zu prüfen, wenn die
Florastraße und die Potsdamer Straße
nicht berücksichtigt werden.
Herr
Bretz bittet, sich mit dem Bürgerverein Bornim ins Benehmen zu setzen.
Herr
Dr. Scharfenberg schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kümmel als eine
Lösungsvariante an. Er betont, dass die Befragung der Anlieger auch dazu dienen
solle, dass die auf den Umfang der Maßnahme Einfluss nehmen können.
Frau
Paulsen gibt zu bedenken, dass die B-Pläne 11 und 12 keine Satzungsreife
erlangt haben und damit der Ausbau in nicht notwendigem Maße erfolgte. Die
Frage sei, ob man den Bürgern das zumuten könne.
Gegen
das vorgeschlagene Verfahren, bis zur nächsten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung die offenen Fragen zu beantworten, die
Möglichkeiten der Herausnahme der Florastraße und der Potsdamer Straße sowie
der Beitragsabsenkung im § 4 zu prüfen und mit den Betroffenen zu reden, erhebt
sich kein Widerspruch.