07.06.2006 - 5.25 Förderung von Familien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.25
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
06/SVV/0475 Förderung von Familien
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD eingebracht
und anschließend in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Finanzen
und in den Hauptausschuss überwiesen.
Die anschließend von den Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, und Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragte Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Kultur und in den Jugendhilfeausschuss, wird von der Antragstellerin übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam führt zur Förderung
und Unterstützung von Familien ab dem 01.01.2007 einen Familienpass ein.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß der
mit diesem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegten
Kriterien und Vorgaben bis zur Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung im September die notwendigen Maßnahmen
zur Beschlussfassung vorzulegen und die dafür notwenigen Mittel in den
Haushaltsentwurf 2007 einzustellen.
Kriterien und Vorgaben für den Potsdamer Familienpass
Alle Familien / Alleinerziehende mit zwei und
mehr Kindern unter 18 Jahren können von der Landeshauptstadt Potsdam im 1.
Quartal eines jeden Jahres bei Abholung im Bürgerbüro einen Familienpass
erhalten, der verschiedene Vergünstigungen anbietet.
Kinder über 18 Jahre werden bei der Ausstellung
des Familienpasses auf Antrag berücksichtigt, wenn sie noch in der
Ausbildung sind und dies durch Vorlage eines Schüler- oder Studentenausweises
oder eines Ausbildungsvertrages nachgewiesen wird oder wenn die Eltern aus
anderen Gründen einen Anspruch auf Kindergeld für mindestens zwei Kinder haben.
Außerdem wird auf Antrag ein Familienpass
ausgestellt, sofern im Haushalt einer Familie mindestens ein Kind ständig
wohnt, das schwerbehindert ist (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent).
Schwerbehinderte werden nach Vollendung des 18.
Lebensjahres berücksichtigt, falls diese sich in Schul- oder Berufsausbildung
befinden oder sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können
(also für sie Kindergeld bezogen wird). Die Erfüllung der Voraussetzungen ist
durch einen Schwerbehindertenausweis und von Volljährigen zusätzlich durch eine
Schulbescheinigung, einen Ausbildungsvertrag oder Bescheid des Arbeitsamtes -
Familienkasse - nachzuweisen.
Der Familienpass wird für das Kalenderjahr
ausgestellt, in dem die Voraussetzungen
vorhanden sind oder eintreten.
Ändern sich die Voraussetzungen durch die Geburt
eines weiteren Kindes, wird der
Familienpass durch die Stadtverwaltung
automatisch geändert.
Sämtliche Zahlungen und Vergünstigungen sind
freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam, auf die kein
Rechtsanspruch besteht.
Leistungen für Familienpassinhaberinnen und
–inhaber
Familien zahlen bei der Geburt des zweiten und
jedes weiteren Kindes beim Standesamt keine Standesamtsgebühren.
Familien zahlen für die Ausstellung von Kinderausweisen
für das zweite
und jedes weitere Kind keine Gebühren.
Bei der Teilnahme an Veranstaltungen des
städtischen Jugendamtes
werden im Einzelfall festzusetzende
Preisnachlässe gewährt.
Eltern erhalten beim Besuch der Bäder der Bäderlandschaft
Potsdam, bei Vorlage des Familienpasses den geltenden Ermäßigungstarif (derzeit
1,50 Euro statt 3 Euro). Die Ermäßigungsregelung der Familienkarte (max. 4 Pers
mit max. 2 Erw. für 6 Euro bleibt davon unberührt)
Bei Karten für den Nikolaisaal und für das
Hans-Otto-Theater gilt für Eltern bei Vorlage des Familienpasses der
Ermäßigungstarif. (Nikolaisaal - 3 Euro pro Karte, HOT - Restkarten à 7 Euro [alle Spielstätten
außer Schlosstheater im Neuen Palais] und à 10 Euro [Schlosstheater im Neuen
Palais])
Kinderreiche Familien mit drei und mehr Kindern
oder Familien mit einem behinderten Kind erhalten Zuschüsse zu den Abwasserbeseitigungsgebühren
und den Abfallbeseitigungsgebühren von jährlich XXX, sofern die Familie ein
Jahreseinkommen unterhalb der Einkommensgrenzen von 30.000,00 € (Brutto abzügl.
Werbungskosten) hat. Die Einstufung erfolgt bei Vorlage des aktuellen Einkommenssteuerbescheides.
Der Zuschuss wird auch gewährt, wenn anstelle der Benutzung der städtischen
Schmutzwasserkanalisation die Hausabwässer auf andere Art und Weise beseitigt
werden. Der Zuschuss wird auch im Rahmen von Mietverhältnissen gewährt. Der
Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn die entsprechenden Gebühren von der
Landeshauptstadt Potsdam oder von sonstigen Dritten übernommen werden.