07.06.2006 - 5.25 Förderung von Familien

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD eingebracht und anschließend in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Finanzen und in den Hauptausschuss überwiesen.

 

Die anschließend von den Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, und Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragte Überweisung  ebenfalls in den Ausschuss für Kultur und in den Jugendhilfeausschuss, wird von der Antragstellerin übernommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam führt zur Förderung und Unterstützung von Familien ab dem 01.01.2007 einen Familienpass ein. 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß der mit diesem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegten Kriterien und Vorgaben bis zur Sitzung  der Stadtverordnetenversammlung im September die notwendigen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen und die dafür notwenigen Mittel in den Haushaltsentwurf 2007 einzustellen.

 

Kriterien und Vorgaben für den Potsdamer Familienpass

 

Alle Familien / Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren können von der Landeshauptstadt Potsdam im 1. Quartal eines jeden Jahres bei Abholung im Bürgerbüro einen Familienpass erhalten, der verschiedene Vergünstigungen anbietet.

Kinder über 18 Jahre werden bei der Ausstellung des Familienpasses auf Antrag berücksichtigt, wenn sie noch in der Ausbildung sind und dies durch Vorlage eines Schüler- oder Studentenausweises oder eines Ausbildungsvertrages nachgewiesen wird oder wenn die Eltern aus anderen Gründen einen Anspruch auf Kindergeld für mindestens zwei Kinder haben.

Außerdem wird auf Antrag ein Familienpass ausgestellt, sofern im Haushalt einer Familie mindestens ein Kind ständig wohnt, das schwerbehindert ist (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent).

Schwerbehinderte werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt, falls diese sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können (also für sie Kindergeld bezogen wird). Die Erfüllung der Voraussetzungen ist durch einen Schwerbehindertenausweis und von Volljährigen zusätzlich durch eine Schulbescheinigung, einen Ausbildungsvertrag oder Bescheid des Arbeitsamtes - Familienkasse - nachzuweisen.

Der Familienpass wird für das Kalenderjahr ausgestellt, in dem die Voraussetzungen

vorhanden sind oder eintreten.

Ändern sich die Voraussetzungen durch die Geburt eines weiteren Kindes, wird der

Familienpass durch die Stadtverwaltung automatisch geändert.

Sämtliche Zahlungen und Vergünstigungen sind freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

Leistungen für Familienpassinhaberinnen und –inhaber

 

Familien zahlen bei der Geburt des zweiten und jedes weiteren Kindes beim Standesamt keine Standesamtsgebühren.

Familien zahlen für die Ausstellung von Kinderausweisen für das zweite

und jedes weitere Kind keine Gebühren.

Bei der Teilnahme an Veranstaltungen des städtischen Jugendamtes

werden im Einzelfall festzusetzende Preisnachlässe gewährt.

 Eltern erhalten beim Besuch der Bäder der Bäderlandschaft Potsdam, bei Vorlage des Familienpasses den geltenden Ermäßigungstarif (derzeit 1,50 Euro statt 3 Euro). Die Ermäßigungsregelung der Familienkarte (max. 4 Pers mit max. 2 Erw. für 6 Euro bleibt davon unberührt)

Bei Karten für den Nikolaisaal und für das Hans-Otto-Theater gilt für Eltern bei Vorlage des Familienpasses der Ermäßigungstarif. (Nikolaisaal - 3 Euro pro Karte, HOT -  Restkarten à 7 Euro [alle Spielstätten außer Schlosstheater im Neuen Palais] und à 10 Euro [Schlosstheater im Neuen Palais])

Kinderreiche Familien mit drei und mehr Kindern oder Familien mit einem behinderten Kind erhalten Zuschüsse zu den Abwasserbeseitigungsgebühren und den Abfallbeseitigungsgebühren von jährlich XXX, sofern die Familie ein Jahreseinkommen unterhalb der Einkommensgrenzen von 30.000,00 € (Brutto abzügl. Werbungskosten) hat. Die Einstufung erfolgt bei Vorlage des aktuellen Einkommenssteuerbescheides. Der Zuschuss wird auch gewährt, wenn anstelle der Benutzung der städtischen Schmutzwasserkanalisation die Hausabwässer auf andere Art und Weise beseitigt werden. Der Zuschuss wird auch im Rahmen von Mietverhältnissen gewährt. Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn die entsprechenden Gebühren von der Landeshauptstadt Potsdam oder von sonstigen Dritten übernommen werden.

 

 

 

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