07.06.2006 - 5.10 Aufstellung von B-Plänen als Satzung

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Oldenburg namens der Fraktion DIE LINKE. PDS eingebracht.

 

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz berichtet über den Stand der Vorbereitung der (vom Hauptausschuss geforderten) Übersicht aller nicht veröffentlichten Beschlüsse, die dem Hauptausschuss am 28.06.06 vorgestellt werden könne.

 

Die anschließend vom Stadtverordnete Kümmel, Fraktion SPD, beantragte Überweisung in den Hauptausschuss wird von der Antragstellerin übernommen. 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen B-Pläne unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt werden.

 

2.        Entfällt nach Beschlussfassung als Satzung das Erfordernis der Aufstellung eines B-Planes, wird der Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Sorge zu tragen.

 

3.        Soweit der als Satzung beschlossene B-Plan nichtig ist, hat der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung hierüber und über die Gründe unverzüglich zu informieren.