15.06.2006 - 4 Verkehrsflussmanagement für das Straßenhauptnetz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Er modifiziert den Antrag wie folgt:

3. Satz: „Planbare Eingriffe in den Straßenraum im Hauptnetz mit vorhersehbaren erheblichen Verkehrseinschränkungen sind vor Maßnahmebeginn als Mitteilung der Verwaltung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorzustellen.“

 

Herr Mühlberg weist darauf hin, dass für den Verkehrsfluss die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist und somit der OUL-Ausschuss.

Sollte die Baumaßnahme als solche beraten werden, liegt die Zuständigkeit beim SB-Ausschuss.

 

Herr Lehmann macht darauf aufmerksam, dass der OUL-Ausschuss nur einmal monatlich tagt. Hier wäre dann die Information nicht rechtzeitig.

 

Frau Müller macht deutlich, dass die Verwaltung sehr daran interessiert ist, den Verkehrsfluss aufrecht zu halten.

Grundsätzlich ist aber auch für die Zukunft nicht auszuschließen, dass es bei Vorliegen von erheblichen Gefährdungspotenzialen zu Beeinflussungen kommen kann.

Der Schutz der Verkehrsteilnehmer muss absoluten Vorrang haben.

 

Herr Arndt hält die Information im Ausschuss für entbehrlich. Die Information der Bürger ist viel wichtiger.

 

Herr Schrewe weist auf die bereits vorhandenen Internetinformationen hin, die weiter ausgebaut werden. Die Verwaltung hat aber auch die Erfahrung gemacht, dass diese Informationen oft nicht wahrgenommen werden.

 

Herr Kirsch macht deutlich, dass dieser Antrag aus seiner Sicht entbehrlich ist. Er kann diesem Antrag nicht zustimmen.

 

Frau Dr. Lotz hält den Antrag für überflüssig, da die Verwaltung ihre Baumaßnahmen ankündigt. Sie kann dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Jäkel hält hier eine Information der Verwaltung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen für sinnvoll, da dieser 14tägig tagt.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Verkehrsflusses im Straßenhauptnetz zu schaffen.

Die für baustellenbedingt gesperrte Straßen ausgewiesenen Umleitungsstrecken sind für die Zeitdauer der Umleitung von weiteren Verkehrseinschränkungen freizuhalten.

Planbare Eingriffe in den Straßenraum im Hauptnetz mit vorhersehbaren erheblichen Verkehrseinschränkungen sind vor Maßnahmebeginn als Mitteilung der Verwaltung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5
Ablehnung:                  4
Stimmenthaltung:       2

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.