13.06.2006 - 3.1 Beschluss zur Änderung/Reduzierung des räumlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz und Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauordnung) eingebracht; auf kurze Rückfragen der Teilnehmer, so zu dem zwischen der Verwaltung und dem Bundeseisenbahnvermögen

gefundenen Kompromiss zur Revitalisierung des Bürgerbahnhofes; hier bzgl. der Erweiterung des bisher eingeschränkten Baufeldes von 18m x 18m auf 18m x 25m wird eingegangen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB geändert / reduziert (s. Anlage 1).

 

  1. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.2004 getroffene Abwägungsentscheidung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ (DS 04/SVV/0613) wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine veränderte Entscheidung getroffen wird.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den geänderten Teilen der Planung im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       2

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Anlagen zur Vorlage