15.06.2006 - 6 Straßenreinigungssatzung 2007

Beschluss:
vertagt
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Frau Kluge bringt die Drucksache ein und erläutert diese. Sie weist darauf hin, dass jetzt die Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt vom Nauener Tor bis zur Charlottenstraße der Brandenburger Straße gleichgestellt ist und somit sechsmal wöchentlich gereinigt wird.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Antrag:

Die  Straße In der Aue soll von der Steinstraße bis zum Tschaikowskiweg wieder in die Straßenreinigung RK 5K und Winterreinigung in die RK 2 aufgenommen werden.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass im § 4  die Absätze 2 und 3 widersprüchlich sind. Durch die Anlieger sind sicher die Gehwege und nicht die Straße zu streuen und zu beräumen ist.

 

Frau Kluge erklärt, dass der Abs. 2 die generelle Erklärung beinhaltet. In den weiteren Absätzen sind konkrete Festlegungen getroffen.

 

Frau Müller lässt dies prüfen und wird zur zweiten Lesung berichten.

 

Herr Kirsch fragt, wie die Frontmeter berechnet werden.

 

Frau Kluge erklärt, dass für die Berechnung der Frontmeter die Unterlagen der EWP genutzt werden, die im Ergebnis der Überfliegung erstellt wurden.

Die Grundstückseigentümer wurden jetzt alle angeschrieben, um die Angaben nochmals zu prüfen und sich zurückzumelden.

 

Herr Dörschel spricht die Verwendung von Streusalz an. Gibt es Möglichkeiten des Eingriffs, wenn z.B. übermäßig gestreut wird?

 

Frau Kluge erklärt, dass im Winter bei Glatteis massiv Kontrollen durchgeführt werden. Hier darf aber das Salz verwendet werden.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass die vorliegende Straßenreinigungssatzung eine gute Grundlage ist. Er spricht sich dafür aus, so viele Straßen wie möglich in die Straßenreinigung einzubeziehen, da sich dieses möglicherweise auf die Reinigungskosten aller Potsdamer positiv auswirken könnte.

 

Herr Mühlberg bittet zu prüfen, ob der Winterdienst werktags von 7:00 Uhr statt von 6:00 Uhr zu erfolgen hat. Dies liegt seines Wissens nach im bundesweiten Trend und auch die Stadt räumt nicht so früh.

Frau Dr. Lotz fragt, ob die Karl-Liebknecht-Straße in unterschiedliche Reinigungsklassen geteilt werden kann.

 

Herr Becker  betont, dass im § 3 Abs. 4 aufgenommen werden sollte, dass das anfallende Laub „ganzjährig“ entsorgt wird. Diesbezüglich gab es in der Vergangenheit das Problem, dass durch die STEP das Laub nicht mitgenommen wurde.

Er spricht auch die Reinigung der Sommerwege an. Hier muss eine Regelung geschaffen werden.

 

Frau Kluge erklärt, dass der Berufsverkehr bereits vor 7:00 Uhr beginnt. Es gab bezüglich des Winterdienstes viele Beschwerden, daher hat man sich entschieden, die Räumpflicht ab 6:00 Uhr beizubehalten.

Sie macht auch bezüglich der K.-Liebknecht-Straße deutlich, dass eine vierwöchige Reinigung unrentabel ist. Eine wöchentliche Reinigung wäre hier wesentlich angebrachter und sinnvoller.

Eine Änderung der Reinigungsklassen ist aus ihrer Sicht sinnvoll.

Die Laubentsorgung kostet ca. 250.000 Euro jährlich. Hier hat die Stadt die Erfahrung gemacht, dass oft Laubsorten zur Entsorgung bereitlagen, die es in der betreffenden Straße nicht gibt.

 

Herr Kirsch stellt folgenden Antrag:

In der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Schornsteinfegergasse und  Schulstraße sowie in der R.-Breitscheid-Straße  zwischen Daimlerstraße und Wattstraße ist der Reinigungszyklus zu verdoppeln.

 

Herr Rietz fragt nach der Möglichkeit, die Anwohner die Randstreifen selbst reinigen zu lassen.

 

Herr Scharlock weist auf die Flächen der Stadt hin.

 

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Anlagen zur Vorlage