29.06.2006 - 9 Sicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie erinnert daran, dass der Prüfauftrag des Jugendhilfeausschusses an den Oberbürgermeister aus 2006 bezüglich der Schulsozialarbeiten noch immer offen ist.

 

Frau Knoblich fragt, ob der Antrag auf den Haushalt 2007 abzielt, oder möglicherweise bereits für 2006 gelten soll.

 

Frau E. Müller erinnert daran, dass die im Antrag benannten Personalstellenkürzungen Teil des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Bestands- und Bedarfsanalyse Jugend(sozial)arbeit 2004/2005 sind. Es handelt sich hier um eine  abgestimmtes komplexes Gesamtpaket, das mittelfristig eine die Grundversorgung sichernde Struktur der Potsdamer Jugendförderung gewährleisten soll. Dieses berücksichtigt in seiner Prioritätensetzung bezüglich der Personalzumessung sowohl das Verhältnis von sozialräumlich orientierten zu gesamtstädtischen gesetzlich pflichtigen Leistungen der Jugendhilfe und dieser zu freiwilligen Aufgaben im besonderen Stadtinteresse als auch die jeweiligen sozialräumlichen Unterschiede, insbesondere die sozialen Belastungen.

 

Mit dem Beschluss zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 folgten Jugendhilfeausschuss und Stadtverordnetenversammlung den Analyseergebnissen und hieraus abgeleiteten Planungsschlussfolgerungen der Verwaltung. Somit sind weitere Personalstrukturveränderungen in den vorgenannten Teilbereichen für die Verwaltung nur innerhalb des von Jugendhilfeausschuss und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Personalkontingent- bzw. HSK-Rahmens sowie der damit verbundenen Prioritätensetzungen möglich.

Die mit dem o.g. Jugendförderplan-Beschluss verbundenen Aufträge zur Definition künftiger Kernaufgaben offener stationärer Kinder- und Jugendarbeit und Eruierung von Kompensationsmöglichkeiten für die HSK-bedingten Personalstellenreduzierungen der Jugendförderung durch anderweitig finanzierte Angebote unter Nutzung der vorhandenen Jugendfördereinrichtungen sind in Arbeit, nachhaltige Lösungen allerdings erst im Zuge der sozialraumorientierten Strukturveränderungen der gesamten Potsdamer Jugendhilfe möglich bzw. zu erwarten.    

 

Herr Dr. Henrich spricht sich dafür aus, dass der Jugendhilfeausschuss um jede Stelle, die für die Kinder- und Jugendarbeit zu bekommen ist, kämpfen muss.

 

Herr Liebe fragt, ob sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit dem vorliegenden Antrag befasst hat.

 

Frau Dr. Müller verneint dies.

 

Frau Knoblich fragt, ob die 92.500 Euro in 2006 fehlen.

 

 

Herr Schweers erklärt, dass  das so für die Medienwerkstatt zutrifft, für den Klub 18 und die Schulsozialarbeit erst 2007greifen würde.

 

Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Personalkosten nicht in das Jahr 2007 übertragbar sind.

 

Frau E. Müller weist darauf hin, dass es Minderausgaben bei Personalkosten in diesem Jahr gibt. Dies ist für 2007 nicht vorhersehbar.

Um eine qualifizierte Schulsozialarbeit durchführen zu können, werden dauerhaft Stellen benötigt.

 

Herr Schweers sagt zu, die Analyse spätestens im September 2006 vorzulegen.

 

Herr Wartenberg schlägt vor, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung erst mit der Analyse befasst und anschließend die Diskussion im Jugendhilfeausschuss geführt werden sollte.

 

Frau Dr. Müller schlägt folgende Änderung des Antrages vor:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass aus regelmäßig jährlich entstehenden Minderausgaben bei Personalkosten dauerhaft Projekte und Personalstellen gemäß §§ 11 bis 14 KJHG in Höhe finanziert werden.“

 

Herr Liebe beantragt, sich auf eine Summe von mindestens 100.000 Euro festzulegen.

 

Herr Dr. Henrich beantragt aufzunehmen, dass anteilmäßige Mittel bereits für 2006 einzustellen sind.

 

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Geändeter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass aus regelmäßig jährlich entstehenden Minderausgaben bei Personalkosten dauerhaft Projekte und Personalstellen gemäß §§ 11 bis 14 KJHG in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Jahr, anteilmäßig bereits für 2006, finanziert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Dem geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.