29.06.2006 - 10 Umsetzung der "Leitlinien zur Familienpolitik" ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Müller informiert, dass sich der Ausschuss Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung am 20.06.2006 dafür ausgesprochen hat, auf S. 4 der Leitlinien den Punk 2 „ Der Familienbegriff“  wie folgt ergänzt wird: „Der Familienbegriff im Sinne dieser Leitlinie“.

In der weiteren Diskussion im Ausschuss Gesundheit und Soziales wurde auf S. 4 der Leitlinien im Punkt 2 (Familienbegriff) folgende Änderung der Formulierung empfohlen:

„Familien sind Haushalte .... die mit einem oder mehreren Minderjährigen in einem Haushalt leben...“

 

Der Jugendhilfeausschuss schließt sich diesen Formulierungsvorschlägen an.

 

Herr van Leeuwen spricht sich für die Leitlinien aus. Der Familienpass sollte aus seiner Sicht definiert werden. Bevor er dem Familienpass zustimmen kann, bittet er um Erläuterung, was sich hinter dem Familienpass verbirgt.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass jetzt ein Familienpass des Landes herausgegeben wurde. Dieser sollte hier Berücksichtigung finden

 

Herr Schweers berichtet, dass der Finanzausschuss in der Oktobersitzung dargestellt haben möchte, welche finanziellen Auswirkungen ein Familienpass hat.

 

Herr van Leeuwen sieht Widersprüche in den Leitzielen 2 und 9 auf Seite 5 zum Punkt 3 der Leitlinien.

 

Frau E. Müller macht deutlich, dass dies lediglich aus dem Landesprogramm übernommen wurden. Hieraus müssen Handlungsempfehlungen entwickelt werden.

 

Herr Schweers erklärt, dass dies die Leitziele der Landesregierung sind.

 

Herr Dr. Henrich weist auf redaktionelle Fehler auf Seite 11 bei Handlungsempfehlungen „Sport“ hin.

 

Frau Parthum: fragt, ob in den Handlungsempfehlungen „Kinder- und Jugendarbeit“ aus S. 13 der Leitlinien die offene Kinder- und Jugendarbeit gemeint ist.

 

Herr Schweers erklärt, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit gemeint ist.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Den Bericht des Oberbürgermeisters zu den im Zusammenhang mit den „Leitlinien zur Familienpolitik“ der Landesregierung von Brandenburg stehenden konkreten Maßnahmen sowie deren Aufnahme und Umsetzung durch die Potsdamer Leitlinie Kinder- und Familienpolitik:

 

„ Die Landeshauptstadt Potsdam ist beispielgebende kinder- und familienfreundliche Gemeinde“

 

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Anlagen zur Vorlage