16.08.2006 - 6 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
vertagt
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Zum Tagesordnungspunkt ist den Mitgliedern des Hauptausschusses ein erläuterndes Schreiben zur rechtlichen Stellungnahme des Ministerium des Innern übergeben worden sowie eine Austauschseite zur Satzung mit der Änderung des Punktes 6 § 4 Beitragssatz, hier: Florastraße, Abschnitt Potsdamer Straße bis Hügelweg.

 

Herr Goetzmann gibt eine kurze Erläuterung zum Änderungsvorschlag und er gibt anhand von Folien eine Darstellung der Berechnung des Beitragssatzes zur Florastraße als Haupterschließungsstraße sowie als fiktive Anliegerstraße (siehe Anlage). Herr Goetzmann macht weiter deutlich, dass die Verwaltung in den Rahmenbedingungen nicht frei sei, einen bestimmten Beitrag zu setzen. Man müsse einen sachlichen Anrechnungspunkt finden; die Herausrechnung der Stellflächen sei das untere Level.

 

Herr Exner macht seinerseits deutlich, dass es sich um einen Kompromissvorschlag handele, der kommunalabgabenrechtlich vertretbar sei. Er verweist darauf, dass der Beitrag um 12 % reduziert worden sei. Im Weiteren betont Herr Exner nochmals die Notwendigkeit der Beschlussfassung der Satzung in der StVV am 30. August 2006.

 

Herr Dr. Scharfenberg nimmt Bezug auf die Änderungsanträge der DIE LINKE, PDS und der Fraktion Grüne/B90. Die Fraktion DIE LINKE, PDS habe beantragt, dass die Anlieger, die nicht angehört wurden, aus der Satzung herausgenommen werden. Allerdings habe er dem Schreiben des MI entnommen habe, dass dieser radikale Ansatz so nicht durchsetzbar sei. Der Vorschlag der Verwaltung sei jedoch unbefriedigend. Herr Dr. Scharfenberg stellt die Frage nach der Bedeutung des § 10 der Straßenbausatzung. Er habe darum gebeten, auch das Schreiben der Verwaltung an das MI zur Kenntnis zu erhalten. Aus der Antwort des Schreiben des MI ergebe sich jetzt, was die Stadt geschrieben habe.

 

Herr Dr. Scharfenberg nimmt u.a. Bezug auf Seite 2 des Schreibens des MI, 2. Absatz, wonach die Auffassung der Verwaltung zur Nichtbeachtung der Satzungsnorm (§ 10 der Straßenbausatzung) nicht tragfähig ist.... weiter „Diese Satzungsregelung enthält eine Verfahrensvorschrift, welche auf jeden Fall eine Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung begründete. Es ist somit bei der Durchführung der Baumaßnahme von einem formellen Verfahrensfehler auszugehen.“ 

 

Herr Dr. Scharfenberg weist darauf hin, dass dies der Dreh- und Angelpunkt des Streits sei. Er äußert seine Verärgerung, dass in dem erläuternden Schreiben der Verwaltung zur rechtlichen Stellungnahme des MI ein falscher Eindruck vermittelt werde. Das, was jetzt vorliege, ermögliche keine abschließende Meinungsbildung.

 

Er schlägt unter Einbeziehung der Überlegung, was in Bezug auf die beiden Straßen an Abschlägen stattgefunden hat und was bei einer Anhörung an Abschlägen erfolgt wäre, vor, einen Abschlag von 30 % zu errechnen.

 

Herr Bretz bittet darum, Herrn Schüler zum Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B90 zu hören und den Tagesordnungspunkt dann zu vertagen, um sich nochmals grundsätzlich Gedanken machen zu können.

 

Herr Mike Schubert spricht sich dafür aus, dass man versuchen sollte, eine konkrete Aussage der Kommunalaufsicht zu erhalten; er sehe sich momentan außer Stande eine Entscheidung zu treffen.

 

Frau Bankwitz erbittet eine Stellungnahme zu den nicht korrekten Abrechnungen.

 

Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag: Schluss der Rednerliste.

 

Frau Knoblich stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

Dem Antrag wird mehrheitlich (mit einer Stimmenthaltung) zugestimmt.

 

Herr Schüler äußert sich zum Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B90. Er anerkennt den Kompromissversuch der Verwaltung, mit dem er jedoch nicht zufrieden sei. Er würde den Änderungsantrag seiner Fraktion im Hinblick auf das Kommunalabgabengesetz nochmals prüfen wollen.

 

Herr Schüler betont im Weiteren, dass es wichtig sei, dass man dort ansetze, wo Fehler begangen worden seien, hier nämlich die fehlende Bürgerbeteiligung, insoweit wolle er den Änderungsantrag auch nicht zurücknehmen.

 

Frau Bankwitz bezweifelt, dass nur bei zwei Baumaßnahmen die Anwohner nicht beteiligt worden sind; bei den Straßenbaumaßnahmen in der Berliner Straße seien die Bürger auch nicht beteiligt worden. Sie empfindet es nicht für richtig, dass die lautesten Bürger zufriedengestellt werden, damit sei das Problem an sich nicht gelöst. Im Weiteren äußert sie Zweifel, ob die Bürger, die nicht einverstanden sind, den nunmehr errechneten Beitrag auch bezahlen.

 

Herr Exner verweist in seinen Ausführungen u.a. darauf, dass man von der Kommunalaufsicht wohl nichts anderes bekommen werde als die vorliegende rechtliche Stellungnahme. Er weist darauf hin, dass die beiden Änderungsanträge nach der Stellungnahme des MI nicht rechtskonform sind. Und er verweist darauf, dass man nicht 12 oder 30 % festlegen könne, die Satzung müsse gerichtsfest sein, d.h. man müsse etwas finden, was als Satzung die Grundelage für bestandskräftige Bescheide biete.

 

Herr Krause verweist u.a. darauf, dass diese Nichtbeteiligung zur Folge habe, dass die Bürger widersprechen können; bei über 50 % Widersprüchen hätte die StVV zu entscheiden. Hier gehe es doch darum, dass den Beteiligten das Anhörungsverfahren verloren gegangen ist; dies müsse nachgeholt werden.

 

Die Rednerliste ist beendet.

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 

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