16.08.2006 - 6 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- vertagt
Zum Tagesordnungspunkt ist den Mitgliedern des
Hauptausschusses ein erläuterndes Schreiben zur rechtlichen Stellungnahme des
Ministerium des Innern übergeben worden sowie eine Austauschseite zur Satzung
mit der Änderung des Punktes 6 § 4 Beitragssatz, hier: Florastraße, Abschnitt
Potsdamer Straße bis Hügelweg.
Herr Goetzmann gibt eine kurze Erläuterung zum
Änderungsvorschlag und er gibt anhand von Folien eine Darstellung der
Berechnung des Beitragssatzes zur Florastraße als Haupterschließungsstraße
sowie als fiktive Anliegerstraße (siehe Anlage). Herr Goetzmann macht weiter
deutlich, dass die Verwaltung in den Rahmenbedingungen nicht frei sei, einen
bestimmten Beitrag zu setzen. Man müsse einen sachlichen Anrechnungspunkt
finden; die Herausrechnung der Stellflächen sei das untere Level.
Herr Exner macht seinerseits deutlich, dass es sich um einen
Kompromissvorschlag handele, der kommunalabgabenrechtlich vertretbar sei. Er
verweist darauf, dass der Beitrag um 12 % reduziert worden sei. Im Weiteren betont
Herr Exner nochmals die Notwendigkeit der Beschlussfassung der Satzung in der
StVV am 30. August 2006.
Herr Dr. Scharfenberg nimmt Bezug auf die Änderungsanträge
der DIE LINKE, PDS und der Fraktion Grüne/B90. Die Fraktion DIE LINKE, PDS habe
beantragt, dass die Anlieger, die nicht angehört wurden, aus der Satzung
herausgenommen werden. Allerdings habe er dem Schreiben des MI entnommen habe,
dass dieser radikale Ansatz so nicht durchsetzbar sei. Der Vorschlag der
Verwaltung sei jedoch unbefriedigend. Herr Dr. Scharfenberg stellt die Frage
nach der Bedeutung des § 10 der Straßenbausatzung. Er habe darum gebeten, auch
das Schreiben der Verwaltung an das MI zur Kenntnis zu erhalten. Aus der
Antwort des Schreiben des MI ergebe sich jetzt, was die Stadt geschrieben habe.
Herr Dr. Scharfenberg nimmt u.a. Bezug auf Seite 2 des
Schreibens des MI, 2. Absatz, wonach die Auffassung der Verwaltung zur
Nichtbeachtung der Satzungsnorm (§ 10 der Straßenbausatzung) nicht tragfähig
ist.... weiter „Diese Satzungsregelung enthält eine Verfahrensvorschrift,
welche auf jeden Fall eine Entscheidungskompetenz der
Stadtverordnetenversammlung begründete. Es ist somit bei der Durchführung der
Baumaßnahme von einem formellen Verfahrensfehler auszugehen.“
Herr Dr. Scharfenberg weist darauf hin, dass dies der Dreh-
und Angelpunkt des Streits sei. Er äußert seine Verärgerung, dass in dem
erläuternden Schreiben der Verwaltung zur rechtlichen Stellungnahme des MI ein
falscher Eindruck vermittelt werde. Das, was jetzt vorliege, ermögliche keine
abschließende Meinungsbildung.
Er schlägt unter Einbeziehung der Überlegung, was in Bezug
auf die beiden Straßen an Abschlägen stattgefunden hat und was bei einer
Anhörung an Abschlägen erfolgt wäre, vor, einen Abschlag von 30 % zu errechnen.
Herr Bretz bittet darum, Herrn Schüler zum Änderungsantrag
der Fraktion Grüne/B90 zu hören und den Tagesordnungspunkt dann zu vertagen, um
sich nochmals grundsätzlich Gedanken machen zu können.
Herr Mike Schubert spricht sich dafür aus, dass man versuchen
sollte, eine konkrete Aussage der Kommunalaufsicht zu erhalten; er sehe sich
momentan außer Stande eine Entscheidung zu treffen.
Frau Bankwitz erbittet eine Stellungnahme zu den nicht
korrekten Abrechnungen.
Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag: Schluss der
Rednerliste.
Frau Knoblich stellt den Geschäftsordnungsantrag zur
Abstimmung.
Dem Antrag wird mehrheitlich (mit einer Stimmenthaltung)
zugestimmt.
Herr Schüler äußert sich zum Änderungsantrag der Fraktion
Grüne/B90. Er anerkennt den Kompromissversuch der Verwaltung, mit dem er jedoch
nicht zufrieden sei. Er würde den Änderungsantrag seiner Fraktion im Hinblick
auf das Kommunalabgabengesetz nochmals prüfen wollen.
Herr Schüler betont im Weiteren, dass es wichtig sei, dass
man dort ansetze, wo Fehler begangen worden seien, hier nämlich die fehlende
Bürgerbeteiligung, insoweit wolle er den Änderungsantrag auch nicht
zurücknehmen.
Frau Bankwitz bezweifelt, dass nur bei zwei Baumaßnahmen die
Anwohner nicht beteiligt worden sind; bei den Straßenbaumaßnahmen in der
Berliner Straße seien die Bürger auch nicht beteiligt worden. Sie empfindet es
nicht für richtig, dass die lautesten Bürger zufriedengestellt werden, damit
sei das Problem an sich nicht gelöst. Im Weiteren äußert sie Zweifel, ob die
Bürger, die nicht einverstanden sind, den nunmehr errechneten Beitrag auch
bezahlen.
Herr Exner verweist in seinen Ausführungen u.a. darauf, dass
man von der Kommunalaufsicht wohl nichts anderes bekommen werde als die
vorliegende rechtliche Stellungnahme. Er weist darauf hin, dass die beiden
Änderungsanträge nach der Stellungnahme des MI nicht rechtskonform sind. Und er
verweist darauf, dass man nicht 12 oder 30 % festlegen könne, die Satzung müsse
gerichtsfest sein, d.h. man müsse etwas finden, was als Satzung die Grundelage
für bestandskräftige Bescheide biete.
Herr Krause verweist u.a. darauf, dass diese
Nichtbeteiligung zur Folge habe, dass die Bürger widersprechen können; bei über
50 % Widersprüchen hätte die StVV zu entscheiden. Hier gehe es doch darum, dass
den Beteiligten das Anhörungsverfahren verloren gegangen ist; dies müsse
nachgeholt werden.
Die Rednerliste ist beendet.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.