30.08.2006 - 3.2 Beschluss zur Änderung/Reduzierung des räumlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 30.08.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB geändert / reduziert (s. Anlage 1).
- Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.2004 getroffene Abwägungsentscheidung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ (DS 04/SVV/0613) wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine veränderte Entscheidung getroffen wird.
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den geänderten Teilen der Planung im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).
- Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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