30.08.2006 - 6.32 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Neu Fahrland.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0641 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Neu Fahrland wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“  wird mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) fortgeführt.

 

2.  Der  Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).

 

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Anlagen zur Vorlage