30.08.2006 - 6.33 Public Corporate Governance Kodex der Landeshau...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner eingebracht.

 

Auf den Antrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion DIE LINKE. PDS,  das Material auch den Aufsichtsgremien in den städtischen Unternehmen zur Beratung vorzulegen, antwortet Herr Exner, dass den Unternehmensleitungen der Vorentwurf zur Verfügung gestellt worden sei. Der vom Stadtverordneten Krause beantragten Verfahrensweise schließt sich Herr Exner an.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 06/SVV/0650 in den Hauptausschuss und zur Beratung in den Aufsichtsgremien der städtischen Unternehmen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen. 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Als geeignetes Handlungsinstrument zur Umsetzung guter Unternehmensführung und –kontrolle öffentlicher Unternehmen wird die Landeshauptstadt Potsdam „Leitlinien guter Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex – für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kodex) aufstellen.

 

  1. Der anliegende Entwurf zum Kodex dient hierfür als Diskussionsgrundlage.

 

  1. Die im Kodex benannten Handlungsfelder und Regelungen sowie die möglichen Instrumente sollen in den Fraktionen und mit den Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Geschäftsführungen und städtischen Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern) in geeigneter Form diskutiert werden.

 

  1. Nach der Diskussion soll der Kodex unter Berücksichtigung der Ideen und Anregungen aus den Fraktionen und Beteiligungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

  1. Weiterhin soll der Oberbürgermeister zur inhaltlichen Ergänzung des Kodex beauftragt werden, zu den in der Begründung aufgeführten Handlungsfeldern/ Themenkomplexen zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten und den Fraktionen nachrichtlich zur Kenntnis zu geben.

 

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Anlagen zur Vorlage