06.09.2006 - 4 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 06.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert über die Diskussion in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und den Einwand der
Anwohner der Rote-Kreuz-Straße, dass es sich bezüglich ihrer Straße um eine
„Konversionsmaßnahme“ handele. Begründet werde diese mit dem Ausbau im Zuge der Wiederherstellung
des ehemaligen Mauerstreifens. Herr Munzel vom Rechtsamt habe geprüft und
festgestellt, dass dem nicht so sei und ein entsprechendes Urteil des
Verwaltungsgerichtes dies bestätige.
Auf Bitte von Herrn Schubert sagt der Oberbürgermeister zu, dass diese
Aussagen dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.
Herr Schüler zieht den Änderungsantrag namens der Fraktion
Grüne/ B 90 zur o.g. DS zurück, da er nicht geeignet sei, dem Anliegen
gerecht zu werden. Gleichzeitig gibt er zur Kenntnis, dass seine Fraktion der
Satzungsänderung nicht zustimmen werde, weil der vorgeschlagene Kompromiss
nicht angemessen sei und die Möglichkeit der Anhörung für die Bürger nicht
nachgeholt werden könne.
Ebenso sei die Fraktion DIE LINKE. PDS mit dem Vorschlag der
Verwaltung nicht einverstanden, so Herr Dr. Scharfenberg, und werde der DS
nicht zustimmen. Darüber hinaus sehe er in der Mitteilung der Kommunalaufsicht
und in dem Schreiben, was die Verwaltung daraufhin an die Stadtverordneten
gerichtet habe, einen Widerspruch. Er lese aus der Stellungnahme der
Kommunalaufsicht heraus, dass diese nicht ausreichend und umfassend informiert
wurde und deshalb eine verkürzte Stellungnahme abgegeben habe. Nach wie vor sei
nicht geprüft, welche Verbindlichkeit der § 10 habe und ob deren
Nichteinhaltung einen Verfahrensfehler darstelle. Deshalb sage die Stellungnahme
aus, dass „die Verletzung einer Verfahrensvorschrift ... dann auf den
Beitragsbescheid“ durchschlage, „wenn diese Verfahrensvorschrift gerade als
subjektives öffentliches Recht ausgestaltet ist. Ob sich aus der Regelung des §
10 der Satzung ein subjektives öffentliches Recht ableiten lässt, wäre durch
Auslegung zu ermitteln.“
Herr Exner erwidert darauf, dass die Verwaltung nicht
„mangelhaft gefragt“ habe. Das Innenministerium könne nur grundsätzliche
Hinweise geben und keine Rechtsgutachten fertigen. Darüber hinaus könne es auch
nicht Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes ersetzen.
Zum Vorschlag von Herrn Heinzel, nochmals mit den
betroffenen Bürgern zu sprechen, um einen Kompromiss zu finden, meint der
Oberbürgermeister, dass es diese Gespräche bereits gegeben habe; jedoch
ohne Erfolg.
Herr Schüler betont, dass es keinen rechtskonformen Weg
gebe, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Auch er meine, man müsse
einen Kompromiss finden. Was er für kritikwürdig halte, ist die Reaktion der
Verwaltung auf einen von ihr offensichtlich verursachten Fehler. Er fordert
nachdrücklich, die Beteiligungsrechte zukünftig sorgfältig zu beachten.
Da die unterschiedlichen Auffassungen von Herrn Dr.
Scharfenberg und Herrn Exner bezüglich der Stellungnahme der Kommunalaufsicht
schwer zu bewerten seien, beantragt Herr Schubert, dem Innenministerium umfassende
Informationen zukommen zu lassen und in der nächsten Sitzung des
Hauptausschusses erneut zu beraten. Der Oberbürgermeister schlägt vor,
gegenüber den Fraktionen Erläuterungen zu geben, wie die Verwaltung zu den
rechtlichen Aussagen gekommen sei. Daraufhin fordert Herr Schubert, das
Schreiben der Verwaltung an das Innenministerium den Fraktionen zur Kenntnis zu
geben. Er sei sich nicht sicher, dass die vorgeschlagene Satzungsänderung den
Erfordernissen entspreche.
Gegen
die Vertagung dieses Punktes erhebt sich kein Widerspruch.