06.09.2006 - 4 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert über die Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und den Einwand der Anwohner der Rote-Kreuz-Straße, dass es sich bezüglich ihrer Straße um eine „Konversionsmaßnahme“ handele. Begründet werde diese mit dem  Ausbau im Zuge der Wiederherstellung des ehemaligen Mauerstreifens. Herr Munzel vom Rechtsamt habe geprüft und festgestellt, dass dem nicht so sei und ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes dies bestätige.  Auf Bitte von Herrn Schubert sagt der Oberbürgermeister zu, dass diese Aussagen dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

Herr Schüler zieht den Änderungsantrag namens der Fraktion Grüne/ B 90 zur o.g. DS zurück, da er nicht geeignet sei, dem Anliegen gerecht zu werden. Gleichzeitig gibt er zur Kenntnis, dass seine Fraktion der Satzungsänderung nicht zustimmen werde, weil der vorgeschlagene Kompromiss nicht angemessen sei und die Möglichkeit der Anhörung für die Bürger nicht nachgeholt werden könne. 

Ebenso sei die Fraktion DIE LINKE. PDS mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht einverstanden, so Herr Dr. Scharfenberg, und werde der DS nicht zustimmen. Darüber hinaus sehe er in der Mitteilung der Kommunalaufsicht und in dem Schreiben, was die Verwaltung daraufhin an die Stadtverordneten gerichtet habe, einen Widerspruch. Er lese aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht heraus, dass diese nicht ausreichend und umfassend informiert wurde und deshalb eine verkürzte Stellungnahme abgegeben habe. Nach wie vor sei nicht geprüft, welche Verbindlichkeit der § 10 habe und ob deren Nichteinhaltung einen Verfahrensfehler darstelle. Deshalb sage die Stellungnahme aus, dass „die Verletzung einer Verfahrensvorschrift ... dann auf den Beitragsbescheid“ durchschlage, „wenn diese Verfahrensvorschrift gerade als subjektives öffentliches Recht ausgestaltet ist. Ob sich aus der Regelung des § 10 der Satzung ein subjektives öffentliches Recht ableiten lässt, wäre durch Auslegung zu ermitteln.“

Herr Exner erwidert darauf, dass die Verwaltung nicht „mangelhaft gefragt“ habe. Das Innenministerium könne nur grundsätzliche Hinweise geben und keine Rechtsgutachten fertigen. Darüber hinaus könne es auch nicht Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes ersetzen.

Zum Vorschlag von Herrn Heinzel, nochmals mit den betroffenen Bürgern zu sprechen, um einen Kompromiss zu finden, meint der Oberbürgermeister, dass es diese Gespräche bereits gegeben habe; jedoch ohne  Erfolg.

Herr Schüler betont, dass es keinen rechtskonformen Weg gebe, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Auch er meine, man müsse einen Kompromiss finden. Was er für kritikwürdig halte, ist die Reaktion der Verwaltung auf einen von ihr offensichtlich verursachten Fehler. Er fordert nachdrücklich, die Beteiligungsrechte zukünftig sorgfältig zu beachten.

 

Da die unterschiedlichen Auffassungen von Herrn Dr. Scharfenberg und Herrn Exner bezüglich der Stellungnahme der Kommunalaufsicht schwer zu bewerten seien, beantragt Herr Schubert, dem  Innenministerium umfassende Informationen zukommen zu lassen und in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut zu beraten. Der Oberbürgermeister schlägt vor, gegenüber den Fraktionen Erläuterungen zu geben, wie die Verwaltung zu den rechtlichen Aussagen gekommen sei. Daraufhin fordert Herr Schubert, das Schreiben der Verwaltung an das Innenministerium den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Er sei sich nicht sicher, dass die vorgeschlagene Satzungsänderung den Erfordernissen entspreche.

 

Gegen die Vertagung dieses Punktes erhebt sich kein Widerspruch.

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