05.09.2006 - 3.4 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) gibt einleitende Erläuterungen zur Vorlage und geht auf kurze Nachfragen insbesondere zur Lärmbelastung der Anwohner ein.

 

Frau Holtkamp verweist auf die ausgereichte Tischvorlage; hier zusätzliche städtebauliche Textliche Festsetzung Nr. 7 zur Absicherung, dass die lärmverursachenden Nutzungen auf den Flächen „Sportanlagen“ und „Kleinspielfeld“ erst dann aufgenommen werden dürfen, nachdem sie gem. den städtebaulichen Textfestsetzungen 6.1 und 6.2 vorgeschriebenen Vorkehrungen zum Schutz der westlich an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Siedlungsteile realisiert worden sind.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“  wird mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) fortgeführt.

 

2.      Der  Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).

 

+ Änderungen siehe ausgereichter Tischvorlage in den Textlichen Festsetzungen

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8                     

Ablehnung:                  0         

Stimmenthaltung:       1         

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen