05.09.2006 - 3.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Anlass für Erarbeitung des Vorschlages der Prioritäten liegt darin begründet, dass zwischenzeitlich 12 Verfahren aus der Priorität 1 abgeschlossen wurden und die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 30.8.2006 „Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter“ die Verwaltung aufgefordert hat, mit der nächsten Entscheidung über die Prioritäten in der verbindlichen Bauleitplanung darüber zu entscheiden, welche Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen und die Fortführung von der Bestätigung der Übernahme der künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten abhängig zu machen.

 

Frau Holtkamp gibt Erläuterungen zur Struktur der Vorlage: In der Priorität 1 neu ist eine Aufgliederung

-          in Priorität 1 I  aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung und

-          in Priorität 1 Q . aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung

erfolgt.

 

In den Prioritäten 1 und 2 neu erfolgt die Aufgliederung in:

-          Priorität 1 bzw. 2 I –Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung und

-          Priorität 1 bzw. 2 Q –Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung.

 

In allen Kategorien ist bei den mit „I“ gekennzeichneten Verfahren jeweils in der rechten Spalte vermerkt, ob es sich um hauptsächlich öffentliches Interesse od. privates Interesse handelt.

 

Die teilweise Kostenbeteiligung Dritter (priv. Interesse) schafft durch die externe Bearbeitung die Möglichkeit, statt bisher maximal 27 Verfahren in Priorität 1 zu bearbeiten -> künftig 20 in 1 Q und 12 in 1 I. Frau Holtkamp geht kurz auf einzelne neu in Priorität 1 I aufgenommene Verfahren ein.

 

Seitens mehrere Ausschussmitglieder erfolgen Nachfragen bzgl. der 13 aufzuhebenden Verfahren.

 

Frau Holtkamp verweist hier auf die Kritik des Hauptausschusses bzgl. fehleder Information zu nicht rechtskräftig gewordenen Satzungsbeschlüssen aufgrund unterlassener Bekanntmachung der Satzung. Dem Wunsch nach Informationen ist die Verwaltung mit der Mitteilungsvorlage 06/SVV/0566 – Bauleitplanerische Satzungsbeschlüsse ohne Inkrafttreten durch Schlussbekanntmachung – nachgekommen. In der Vorlage sind zu jedem Verfahren die maßgeblichen Umstände, einschl. Handlungsbedarf notiert worden.

 

Die jetzt vorgeschlagene Aufhebung der B-Plan-Verfahren resultieren aus dem ebenfalls in der Sitzung der STVV am 30.8.06 gefassten Beschluss, welcher die Verwaltung beauftragt, in den Fällen, wenn sich ein Bebauungsplan nach Beschlussfassung als Satzung als nicht umsetzbar erweist, unverzüglich einen Verfahrensvorschlag zur Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes zu unterbreiten. Zu diesem Zwecke sind der Stadtverordnetenversammlung in der zweiten Jahreshälfte 2006 Beschlussvorlagen zur Aufhebung der bereits realisierten, aber noch nicht in Kraft gesetzten Bauleitplanungen und zur Aufhebung oder Änderung der nicht umgesetzten Bauleitplanungen vorzulegen (Beschluss 06/SVV/0432).

 

Der Ausschussvorsitzende bedauert, dass die angesprochene Mitteilungsvorlage nur dem Hauptausschuss vorgelegen hat; seines Erachtens sei eine Abwägung erforderlich, was die kostengünstigere Variante sei, das B-Plan-Verfahren zur Rechtskraft zu bringen (anzupassen) oder aufzuheben (rückabzuwickeln).

 

Die Vorlage sollte auf die nächste Sitzung vertagt werden; der Ausschussvorsitzende bittet darum, dass die MV 06/SVV/0566 den Mitgliedern des SB-Ausschusses in der nächsten Woche über die Fächer zugeleitet wird.

 

Herr Jäkel bittet ggf. um 1-2 zusätzliche Informationen zu jedem Verfahren sowie um zusätzliche Angaben zum Erfüllungsstand der Ausgleichsmaßnahmen.

 

Frau Oldenburg bittet zu prüfen, ob das Verhalten des jeweiligen Vorhabenträgers dazu beigetragen hat, dass die Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten.

 

Herr Kümmel bittet um nähere Erläuterungen, welche Kriterien für die Einordnung in öffentliches od. privates Interesse angewandt werden. Frau Holtkamp informiert kurz dazu.

 

Frau Oldenburg bittet um die Benennung der Kriterien für städtebauliche Qualität bzw. Investitionsvorbereitung.

 

Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass die Beschlussfassung unter der Voraussetzung erfolgt, dass die Einordnung in überwiegend priv. od. öffentl. Interesse (Spalte rechts) eine weiche Grenze ist, die im weiteren Verfahrensablauf nicht formal gehandhabt wird.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert zu, dass bei Konflikten mit Investoren zu dieser Einordnung die Verwaltung die Information in den politischen Raum geben wird und dann gegebenenfalls auch einer veränderten Einschätzung Rechnung getragen werden kann.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet im Protokoll festzuhalten, dass alle Aspekte der Vorlage behandelt worden sind, bis auf die Thematik der Aufhebungsbeschlüsse und die Erläuterung der Kriterien; die abschließende Behandlung der Vorlage erfolgt in der Sitzung am 19.9.06.

 

Herr Kümmel nimmt Bezug auf den Antrag zur Aufstellung eines B-Planes Lotte-Pulewka-Str., dieser sollte am 19.6.06 gemeinsam mit der Verwaltungsvorlage behandelt werden.

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Anlagen zur Vorlage