19.09.2006 - 4.8 Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung der e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kümmel bringt den Antrag ein.

 

Herr Scheffler (Kommunualer Immobilien Service) informiert, dass es das grundsätzliche Ziel der Verwaltung sei, die öffentliche Nutzung dieses Bereiches zu gewährleisten und für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Dies sollte jedoch nicht durch Kündigung des Pächters erfolgen, sondern auf dem Weg einer Verlängerung des Pachtvertrages mit Festlegung einer Nutzungsordnung. Damit wären die Lasten durch die Pächterin zu tragen. Der jetzt laufende Pachtvertrag läuft bis Ende 2008. Zugleich verweist Herr Scheffler darauf, dass jedoch ein Badebetrieb aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig sei.

Zur Zeit befindet sich dort ein Hotel, so dass eine Nutzung nur während der Geschäftszeiten möglich ist.

 

Herr Kümmel beantragt als Änderung, den 1. Satz zu streichen und dafür als Bedingung für eine Verlängerung des Pachtvertrages die Sicherung des öffentlichen Zugangs zum Ufer zu stellen.

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Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, den öffentlichen Zugang zur ehemaligen Militärbadeanstalt in Golm zu sichern. Dies ist Bedingung für eine Verlängerung des Pachtvertrages mit der MiCo GmbH.

 

  1. Es ist für das Grundstück ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das eine naturnahe Erlebnismöglichkeit des Landschaftsraumes und Gewässerrandes gewährleistet.

 

  1. Die wegemäßige Erschließung des Grundstückes ist unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten des ILE-Programmes bzw. der GA-Infrastruktur neu zu ordnen, dass insbesondere die unter 2. formulierten Prämissen realisiert werden können.

 

  1. Hinsichtlich einer künftigen öffentlichen Nutzung ist eine „Grundstücksnutzungsordnung“ zu sichern, damit eine sachgerechte und dem nachbarschaftlichen Interessen dienende Nutzung durch die Allgemeinheit erfolgen kann.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0