20.09.2006 - 6 Public Corporate Governance Kodex der Landeshau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, SB Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 20.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Exner bringt die Vorlage ein, die aus dem Auftrag der
Stadtverordneten-versammlung (DS 05/SVV/0518) an die Verwaltung entstanden ist.
Als Vorbild für den Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt
Potsdam dienten sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex für
börsennotierte Unternehmen als auch der Corporate Governance Kodex für die
Beteiligungen des Landes Brandenburg. Für das weitere Verfahren schlägt er vor,
dieses Papier in den Aufsichtsratsgremien zu diskutieren und mit den Ergebnissen
der Diskussion im ersten Halbjahr 2007 den Stadtverordneten erneut vorzulegen.
Herr Schüler begrüßt den Vorschlag und sieht in ihm eine
Diskussionsgrundlage. Er empfiehlt, die Anregungen der Fraktion Die Andere aus
der DS 06/SVV/0499 in die Diskussion mit einzubeziehen. Die Sicherung des
Einflusses der StVV auf die Unternehmen sei im jetzigen Entwurf nicht zu finden
und sollte im Weiteren qualifiziert werden.
Herr Bretz regt an, das Abstimmungsverfahren „nicht endlos
hinauszuziehen“ und den Kodex als Handlungsgrundlage für Aufsichtsräte im Sinne
eines „Baukastensystems“ zu empfehlen.
Herr Dr. Scharfenberg meint, dass 80 – 90 % des Inhalts der
Vorlage mit den bisher bekannten Regelungen insbesondere aus Gesetzgebung und
Rechtssprechung übereinstimme. Wichtiger seien für ihn die Regelungen, die
darüber hinaus gehen, wie z.B. die Offenlegung der Gehälter der
Geschäftsführer. Deshalb sollte
nicht mit einer Beschlussfassung begonnen werden, sondern mit der Diskussion,
die dann in einen Beschluss mündet. Ebenso sieht Frau Dr. Schröter die
Diskussion eingeschränkt, weil große Teile des Kodex’ rechtliche Vorschriften
seien. Sie würde als Aufsichtsratsmitglied gern mehr machen, wie z.B. Bericht
erstatten, dürfe dies auf Grund der rechtlichen Gegebenheiten aber nicht. Die
Offenlegung der Gehälter sei eine „Kann-Bestimmung“ und sollte wie anderswo
auch straffer geregelt werden. Dem entgegnet der Oberbürgermeister, dass ein
Rahmen der verpflichtenden Verhaltensweisen und Regeln wichtig sei, um den
Handlungsrahmen abstecken zu können.
Frau Bankwitz findet es positiv, dass die städtischen
Beteiligungen in den Focus der Betrachtungen gerückt werden. Für sie sei eine
größere Kundenorientiertheit der städtischen Unternehmen wichtig. Alles was
dazu diene, sei positiv und sie freue sich schon auf die weitere Diskussion.
Herr Grünberg empfiehlt, den Antrag der Fraktion Die Andere
in den Kodex einzuarbeiten.
Herr Exner erläutert im Weiteren, dass der Kodex ein Mix aus
rechtlichen Vorschriften und dem, was den möglichen Rahmen weiter ausfülle,
darstelle. Die jetzige Variante sei schon sehr abgespeckt, müsse aber dennoch
die Frage beantworten, was moderne Standards der Unternehmensführung seien.
Eine größere Tiefe inhaltlicher Regelungsart sei nirgends zu finden.
Änderungen, Modifizierungen etc. sollten in die Diskussion einfließen.
Bezüglich der Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführer gebe es keine
rechtliche Grundlage, um das gegen den Willen der Betroffenen veröffentlichen
zu können. Innerhalb des Kodex’ könne eine freiwillige Erklärung dazu abgegeben
zu werden. Entgegen der Äußerungen
von Herrn Grünberg, dass die StVV gegenüber ihren Aufsichtsratsmitgliedern
weisungsberechtigt seien, betont Herr Exner, dass die Gemeindeordnung das
GmbH-Recht nicht aushebeln könne und somit Interessenkollisionen entstehen
können. Hier müsse jedes Aufsichtsratsmitglied für sich entscheiden, wie es mit
den Weisungen der StVV umgehe.
Anschließend bittet der Oberbürgermeister, die Debatte auf
das Verfahren zu richten, weil es sowieso eine Diskussion des Kodex geben
werde, nachdem die Ergebnisse der Beratungen in den Aufsichtsräten vorliegen.
Herr Mühlberg meint, er selbst sei Mitglied in zwei
Aufsichtsräten und man solle die Hoffnungen auf die Lösung der Probleme mit dem
Kodex nicht zu „hoch schrauben“ – der Teufel läge bekanntlich im Detail. Eine
Überarbeitung der Gemeindeordnung solle nicht abgewartet werden, da die in den
nächsten 18 Monaten nicht vorliegen werde. Im Weiteren würde er sich eine intensivere
Befassung der StVV und ihrer Gremien mit den Beteiligungsberichten wünschen,
denn das scheine ihm bisher immer sehr kurz gekommen. Er könne sich u.a. zwei
Lesungen der Berichte vorstellen.
Herr Schüler betont, dass die bisherige Debatte die Wichtigkeit
der Diskussion zeige und das eine gute Basis sei. Er plädiere dafür, trotzdem
über die DS abzustimmen. Dem widerspricht Herr Dr. Scharfenberg; eine vorherige
Beschlussfassung sei nicht erforderlich. Herr Bretz spricht sich für eine
Abstimmung aus, um die DS 06/SVV/0650 durch einen förmlichen Beschluss
anzuerkennen.
Die DS wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
- Als geeignetes Handlungsinstrument zur Umsetzung guter
Unternehmensführung und –kontrolle öffentlicher Unternehmen wird die
Landeshauptstadt Potsdam „Leitlinien guter Unternehmensführung –
Public Corporate Governance Kodex – für Beteiligungen an privatrechtlichen
Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kodex) aufstellen.
- Der anliegende Entwurf zum Kodex dient hierfür als
Diskussionsgrundlage.
- Die im Kodex benannten Handlungsfelder und Regelungen sowie die
möglichen Instrumente sollen in den Fraktionen und mit den Beteiligungen
der Landeshauptstadt Potsdam (Geschäftsführungen und städtischen
Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern) in geeigneter Form diskutiert
werden.
- Nach der Diskussion soll der Kodex unter Berücksichtigung der Ideen
und Anregungen aus den Fraktionen und Beteiligungen der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
- Weiterhin soll der Oberbürgermeister zur inhaltlichen Ergänzung des
Kodex beauftragt werden, zu den in der Begründung aufgeführten
Handlungsfeldern/ Themenkomplexen zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten und
den Fraktionen nachrichtlich zur Kenntnis zu geben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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258,8 kB
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