20.09.2006 - 6 Public Corporate Governance Kodex der Landeshau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner bringt die Vorlage ein, die aus dem Auftrag der Stadtverordneten-versammlung (DS 05/SVV/0518) an die Verwaltung entstanden ist. Als Vorbild für den Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam dienten sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen als auch der Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg. Für das weitere Verfahren schlägt er vor, dieses Papier in den Aufsichtsratsgremien zu diskutieren und mit den Ergebnissen der Diskussion im ersten Halbjahr 2007 den Stadtverordneten erneut vorzulegen.

Herr Schüler begrüßt den Vorschlag und sieht in ihm eine Diskussionsgrundlage. Er empfiehlt, die Anregungen der Fraktion Die Andere aus der DS 06/SVV/0499 in die Diskussion mit einzubeziehen. Die Sicherung des Einflusses der StVV auf die Unternehmen sei im jetzigen Entwurf nicht zu finden und sollte im Weiteren qualifiziert werden.

Herr Bretz regt an, das Abstimmungsverfahren „nicht endlos hinauszuziehen“ und den Kodex als Handlungsgrundlage für Aufsichtsräte im Sinne eines „Baukastensystems“ zu empfehlen.

Herr Dr. Scharfenberg meint, dass 80 – 90 % des Inhalts der Vorlage mit den bisher bekannten Regelungen insbesondere aus Gesetzgebung und Rechtssprechung übereinstimme. Wichtiger seien für ihn die Regelungen, die darüber hinaus gehen, wie z.B. die Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführer.  Deshalb sollte nicht mit einer Beschlussfassung begonnen werden, sondern mit der Diskussion, die dann in einen Beschluss mündet. Ebenso sieht Frau Dr. Schröter die Diskussion eingeschränkt, weil große Teile des Kodex’ rechtliche Vorschriften seien. Sie würde als Aufsichtsratsmitglied gern mehr machen, wie z.B. Bericht erstatten, dürfe dies auf Grund der rechtlichen Gegebenheiten aber nicht. Die Offenlegung der Gehälter sei eine „Kann-Bestimmung“ und sollte wie anderswo auch straffer geregelt werden. Dem entgegnet der Oberbürgermeister, dass ein Rahmen der verpflichtenden Verhaltensweisen und Regeln wichtig sei, um den Handlungsrahmen abstecken zu können.

Frau Bankwitz findet es positiv, dass die städtischen Beteiligungen in den Focus der Betrachtungen gerückt werden. Für sie sei eine größere Kundenorientiertheit der städtischen Unternehmen wichtig. Alles was dazu diene, sei positiv und sie freue sich schon auf die weitere Diskussion.

Herr Grünberg empfiehlt, den Antrag der Fraktion Die Andere in den Kodex einzuarbeiten.

Herr Exner erläutert im Weiteren, dass der Kodex ein Mix aus rechtlichen Vorschriften und dem, was den möglichen Rahmen weiter ausfülle, darstelle. Die jetzige Variante sei schon sehr abgespeckt, müsse aber dennoch die Frage beantworten, was moderne Standards der Unternehmensführung seien. Eine größere Tiefe inhaltlicher Regelungsart sei nirgends zu finden. Änderungen, Modifizierungen etc. sollten in die Diskussion einfließen. Bezüglich der Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführer gebe es keine rechtliche Grundlage, um das gegen den Willen der Betroffenen veröffentlichen zu können. Innerhalb des Kodex’ könne eine freiwillige Erklärung dazu abgegeben zu werden.  Entgegen der Äußerungen von Herrn Grünberg, dass die StVV gegenüber ihren Aufsichtsratsmitgliedern weisungsberechtigt seien, betont Herr Exner, dass die Gemeindeordnung das GmbH-Recht nicht aushebeln könne und somit Interessenkollisionen entstehen können. Hier müsse jedes Aufsichtsratsmitglied für sich entscheiden, wie es mit den Weisungen der StVV umgehe.

 

Anschließend bittet der Oberbürgermeister, die Debatte auf das Verfahren zu richten, weil es sowieso eine Diskussion des Kodex geben werde, nachdem die Ergebnisse der Beratungen in den Aufsichtsräten vorliegen.

 

Herr Mühlberg meint, er selbst sei Mitglied in zwei Aufsichtsräten und man solle die Hoffnungen auf die Lösung der Probleme mit dem Kodex nicht zu „hoch schrauben“ – der Teufel läge bekanntlich im Detail. Eine Überarbeitung der Gemeindeordnung solle nicht abgewartet werden, da die in den nächsten 18 Monaten nicht vorliegen werde. Im Weiteren würde er sich eine intensivere Befassung der StVV und ihrer Gremien mit den Beteiligungsberichten wünschen, denn das scheine ihm bisher immer sehr kurz gekommen. Er könne sich u.a. zwei Lesungen der Berichte vorstellen.

Herr Schüler betont, dass die bisherige Debatte die Wichtigkeit der Diskussion zeige und das eine gute Basis sei. Er plädiere dafür, trotzdem über die DS abzustimmen. Dem widerspricht Herr Dr. Scharfenberg; eine vorherige Beschlussfassung sei nicht erforderlich. Herr Bretz spricht sich für eine Abstimmung aus, um die DS 06/SVV/0650 durch einen förmlichen Beschluss anzuerkennen.

 

Die DS wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu  beschließen:

 

  1. Als geeignetes Handlungsinstrument zur Umsetzung guter Unternehmensführung und –kontrolle öffentlicher Unternehmen wird die Landeshauptstadt Potsdam „Leitlinien guter Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex – für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kodex) aufstellen.

 

  1. Der anliegende Entwurf zum Kodex dient hierfür als Diskussionsgrundlage.

 

  1. Die im Kodex benannten Handlungsfelder und Regelungen sowie die möglichen Instrumente sollen in den Fraktionen und mit den Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Geschäftsführungen und städtischen Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern) in geeigneter Form diskutiert werden.

 

  1. Nach der Diskussion soll der Kodex unter Berücksichtigung der Ideen und Anregungen aus den Fraktionen und Beteiligungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

  1. Weiterhin soll der Oberbürgermeister zur inhaltlichen Ergänzung des Kodex beauftragt werden, zu den in der Begründung aufgeführten Handlungsfeldern/ Themenkomplexen zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten und den Fraktionen nachrichtlich zur Kenntnis zu geben.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       6

           

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=35330&selfaction=print