19.09.2006 - 4.7 B-Plan Lotte-Pulewka-Straße 41/4...

Beschluss:
vertagt
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Herr Kümmel bringt den Antrag ein.

 

Herr Goetzmann informiert anhand des Planes, dass es bereits für diesen Bereich einen beschiedenen Vorbescheidsantrag gibt und gibt inhaltliche Erläuterungen (geplanter Neubau von Bürogebäuden mit punktueller Unterlagerung von Einzelhandel im Erdgeschoss).  Im Vorgriff habe es Kontakte des Eigentümers mit der Verwaltung gegeben und es erfolgten Diskussionen zur Frage der Nutzungsmöglichkeiten .

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass mehr als das, was in diesem Vorbescheid steht, auch in einem B-Plan-Verfahren nicht geregelt werden könne (Regelung nach § 34 BauGB) und rät von einer Beschlussfassung ab. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind nicht zu erwarten.

 

Seitens verschiedener Teilnehmer wird die Nähe zum Potsdam-Center angesprochen und auf eine Sortimentsbeschränkung verwiesen

 

Herr Goetzmann stellt klar, dass großflächiger Einzelhandel nach § 11 (3) Baunutzungsverordnung an dieser Stelle nicht möglich sei. Er bestätigt auf nochmalige Nachfrage der Teilnehmer, dass noch kein Bauantrag gestellt worden ist und somit auch in den nächsten 4 Wochen keine Entscheidung dazu erfolgen werde.

 

Herr Kümmel stellt den Antrag zurück um sich in der Fraktion zu besprechen; ggf. um Planungsziele zu definieren. Die Verwaltung bietet ggf. Hilfestellung an und bittet um Kontaktaufnahme.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Lotte-Pulewka-Straße 41/43 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in die Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2006 einzubringen.

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