19.09.2006 - 3.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz greift die in der vergangenen Sitzung geäußerten Bitten nach weiteren Informationen zu den aufzuhebenden Beschlüssen auf und verweist auf die mit der Tagesordnung zusätzlich ausgereichten Unterlagen/Informationen der Verwaltung.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist aufgrund zwischenzeitlich aufgetretener Irritationen auf das Aufhebungsverfahren Hotel Humboldtbrücke; hierbei handelte es sich im Gegensatz zu den mit der Vorlage 06/SVV/0622 angesprochenen Aufhebungsverfahren, um die Aufhebung eines bereits rechtsgültigen Satzungsbeschlusses; also bereits bestehendes Baurecht.

 

Auf verschiedene Rückfragen einzelner Teilnehmer zu einzelnen B-Plan-Verfahren wird durch die Verwaltung eingegangen.

 

Herr Jäkel stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Zusätzlich

3. Bei den zur Aufhebung vorgeschlagenen Satzungsbeschlüssen ist im Falle bereits erfolgter Realisierung von Bauvorhaben vor der Aufhebung der Satzungen die Erfüllung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) macht nochmals deutlich, dass es zu jedem Aufhebungsverfahren eine gesonderte Vorlage den Stadtverordneten vorgelegt werden wird und seitens der Verwaltung geprüft wird, ob und in wie weit noch Verpflichtungen (z.B. aus städtebaulichen Verträgen) offen sind, die man auch erreichen kann. Mit dieser Vorlage wird noch keine Entscheidung vorweg genommen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt diese Aussage und versichert abermals, dass die Verwaltung zu jedem Verfahren prüft, ob aus der Aufhebung irgendwelche Schäden für die Stadt resultieren könnten.

 

Herr Jäkel ergänzt seinen Antrag dahingehend, dass die Verwaltung in diesem Sinne ggf. den Wortlaut eines zusätzlichen Beschlusspunktes 3 bis zur STVV formuliert.

 

Herr Lehmann stellt den GO-Antrag dagegen.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Äußerungen der Verwaltung mit dem Protokoll festzuhalten. Herr Jäkel stimmt der Verfahrensweise zu, verweist jedoch darauf, dass bei den Prüfungen auch die Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse  zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2006 bis 2007 die in der Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.

2.       Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 getroffenen Festlegungen zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter (06/SVV/487) wird entschieden, dass die in Anlage 1 in den Prioritäten 1 I und 2 I (Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) als Bauleitplanverfahren im Interesse Privater gekennzeichneten Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung soll gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung davon abhängig gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten, in deren hauptsächlichem Interesse das jeweilige Bauleitplanverfahren liegt, vertraglich übernommen werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

 

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Anlagen zur Vorlage