27.09.2006 - 4.9 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen im Punkt 7 zugestimmt. Diese Änderungen wurden den Stadtverordneten mit den   „Stellungnahme der Ausschüsse“ ( Anlage 3) ausgereicht.

 

Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

An den Beschlusstext ist anzufügen:

Der Beschluss der Gemeindevertretung Neu Fahrland, einen maximalen Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung zu sichern, wird als Grundsatz des B-Planes formuliert.

 

Es sollen die Schallschutzwerte für ein „reines Wohngebiet“ gesichert werden.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Neu Fahrland empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“  wird mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) fortgeführt.

 

2.      Der  Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).

 

3.   Der Beschluss der Gemeindevertretung Neu Fahrland, einen maximalen Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung zu sichern, wird als Grundsatz des B-Planes formuliert.

 

      Es sollen die Schallschutzwerte für ein „reines Wohngebiet“ gesichert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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