27.09.2006 - 4.9 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 27.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen im Punkt 7
zugestimmt. Diese Änderungen wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahme der Ausschüsse“ (
Anlage 3) ausgereicht.
Der Ortsbeirat
Neu Fahrland hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
An
den Beschlusstext ist anzufügen:
Der
Beschluss der Gemeindevertretung Neu Fahrland, einen maximalen Schallschutz für
die benachbarte Wohnbebauung zu sichern, wird als Grundsatz des B-Planes
formuliert.
Es
sollen die Schallschutzwerte für ein „reines Wohngebiet“ gesichert werden.
Abstimmung:
Die
vom Ortsbeirat Neu Fahrland empfohlene Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“ wird mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 8
„Sport – und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) fortgeführt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport-
und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß
Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).
3. Der Beschluss der Gemeindevertretung
Neu Fahrland, einen maximalen Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung zu
sichern, wird als Grundsatz des B-Planes formuliert.
Es sollen die
Schallschutzwerte für ein „reines Wohngebiet“ gesichert werden.
Anlagen zur Vorlage
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318,5 kB
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1,6 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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