25.10.2006 - 4 Straßenreinigungssatzung 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Oberbürgermeister gibt das Votum des Ausschusses für Ordnung, Umweltschutz und
Landwirtschaft zur Kenntnis, der mit 11:0:1 zugestimmt hat. Darüber hinaus gebe
es noch Änderungswünsche der Ortsbeiräte. Frau Kluge ergänzt, dass alle
Änderungswünsche aufgelistet und abgestimmt wurden. Dies sei auch mit den Änderungswünschen
der Ortsbeiräte geschehen. Das, was die Verwaltung übernehmen konnte, sei in
den Austauschseiten enthalten, die den Stadtverordneten am Donnerstag mit dem
zweiten Postversandt in die Fächer gelegt werden. Was die Verwaltung nicht
berücksichtigen konnte, wurde den Ortsbeiräten mitgeteilt. Zu den vorliegenden
Änderungsanträgen aus Fahrland und Grube äußert sich Herr Praetzel. Bezüglich
Fahrland sei festzustellen, dass die Leistung „Winterdienst Gellerstr.“ der
Verwaltung sehr wohl in Rechnung gestellt werde und somit auch umzulegen sei.
Das Anliegen aus Grube, den Laubenweg (Einfahrt zur Freiwilligen Feuerwehr
Grube) in den Winterdienst aufzunehmen, sei wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Herr
Heinzel beantragt für den Ortsbeirat Golm, die Karl-Liebknecht-Straße 21-22 aus
der Satzung herauszunehmen. Frau Kluge versichert, dass diesem Anliegen bereits
entsprochen wurde.
Herr
Dr. Scharfenberg fragt die Verwaltung, wie sie die Umstellung auf die
Frontmeterberechnung einschätze. Auf Grund des erhöhten Umfangs der
Reinigungsleistungen müsste es eigentlich billiger werden; das sei jedenfalls
das Argument in den vergangenen Jahren gewesen. Frau Kluge antwortet darauf,
dass man nur gleiche Kalkulationen miteinander vergleichen könne, d.h. die
derzeitige Kalkulation auf der Basis der Frontmeter sei nicht mit der letzten
Kalkulation auf der Basis der Quadratmeterwurzel zu vergleichen. Nehme man
allerdings die letzte und die jetzt vorliegende Berechnung auf Basis der Frontmeter,
seien die Kosten relativ gleich. Man müsse jetzt allerdings bedenken, dass es
durch die Umstellung der Berechnung eine andere Verteilung gebe, was z.B. aus
der Richtung der Wohnungsunternehmen zu Diskussionen führe.
Herr
Dr. Scharfenberg bezeichnet die „schwere Durchschaubarkeit“ der Kalkulationen
als das eigentliche Problem. Ziel des Beschlusses der StVV, auf Frontmeter
umzustellen, sei eine größere Gebührengerechtigkeit gewesen. In einem Wohnblock
verteilen sich die Kosten auf mehr Köpfe als in einem Haus für ein oder zwei
Familien.
Der
Oberbürgermeister betont, dass es keine absolute Gerechtigkeit geben werde; er
aber meine, die Quadratmeterwurzel-Berechnung sei gerechter. Die höhere
Belastung der Wohnungsunternehmen sei durch die Berechnungsumstellung zustande
gekommen und damit beklagen die Unternehmen zu Recht die steigenden
Nebenkosten.
Herr
Schüler meint, dass die Kosten nicht konstant bleiben, sondern steigen; das
allein schon wegen der höheren Kosten für die Nachbehandlung des Kehrichts. Das
könne die Stadt nicht beeinflussen. Er habe die fehlende Vergleichbarkeit durch
die Änderung mehrerer Parameter auf einmal schon mehrfach kritisiert.
Im
Weiteren fragt Herr Dr. Scharfenberg nach, ob es Beschwerden aufgrund der Umstellung auf Frontmeter gebe und
nach deren Gründen. Ein Grund könne ja sein, dass sich die Verwaltung bei den
Frontmetern vermessen habe. Insgesamt meine er, der Umgang der Verwaltung mit
dieser Entscheidung sei nicht „sauber“, da sie offen signalisiert habe, dass
das von ihr nicht gewollt sei.
Der
Oberbürgermeister weist diesen Vorwurf zurück. Er finde die Frontmeter
ungerechter, weil Mieter stärker belastet werden als Eigentümer und sie zu
steigenden Nebenkosten führe. Frau Kluge widerspricht dem Vorwurf, die
Verwaltung habe sich vermessen und betont, dass es eine Fehlerquote von nur 6%
gebe und damit weit unter dem Durchschnitt liege. Die aufgetretenen Fehler
seien korrigiert worden. Bezüglich der Beschwerden bestätigt sie, dass es diese
gebe und sich auf die Berechnungsumstellung beziehen.
Herr
Schubert betont, dass das Grundproblem nach wie vor sei, dass die Kosten früher
nicht zu 100 % umgelegt wurden, so wie es hätte sein müssen. Das liege nicht am
Berechnungsmaßstab. Gebe es noch einen anderen zur Auswahl, würde die gleiche
Debatte wieder geführt.
Der Oberbürgermeister stellt die
Änderungsanträge der OBR Fahrland und Grube zur Abstimmung:
Änderungsantrag OBR Fahrland:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 9
Stimmenthaltung: 7
Änderungsantrag OBR Grube:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 8
Stimmenthaltung: 8
Die Satzung wird einschließlich der Änderungen und
Ergänzungen der Verwaltung zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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