17.10.2006 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eine Einbringung wird nicht gewünscht.

 

Zu Rückfragen der Teilnehmer informiert Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung):

-          hier handelt es sich um den Außenbereich – nur Erhalt, was vorhanden ist.  Ersatz (auch in gleichen Abmessungen) ist unzulässig.

-          Ansinnen des B-Plan-Verfahrens ist die rechtlichen Auseinandersetzungen im Sinne einer Konfliktlösung zu klären.

-          Größenordnung ist auf dem heutigen Stand einzufrieren -> deshalb kein Erfordernis für eine Vorstellung und Diskussion im Kleingartenbeirat.

-          Die Uferzone für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist nicht untersucht worden, da es sich hier um ein in Brüssel gemeldetes Naturschutzgebiet als FFH (Flora Fauna Habitat) handelt.

 

Herr Jäkel bittet ins Protokoll aufzunehmen, dass die Gesamtfläche der jetzt vorhandenen Kleingärten als Dauerkleingärten festgeschrieben ist. Seitens der Verwaltung erfolgt Bestätigung.

 

Herr Dr. Seidel beantragt unter den Planungszielen Anlage 1, 2. Absatz der 2. Seite zu ergänzen „ohne eine Ausweitung der derzeitigen Nutzung zuzulassen“.

Die Ergänzung wird von der Verwaltung übernommen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 2)

 

Mit Ergänzung der Verwaltung in der Anlage 1, 2. Absatz der 2. Seite:

Rechnung trägt, ohne eine Ausweitung der derzeitigen  Nutzung zuzulassen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                           6

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                   3

 

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Anlagen zur Vorlage