17.10.2006 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Eine Einbringung wird nicht gewünscht.
Zu Rückfragen der Teilnehmer informiert Herr Goetzmann (FB
Stadtplanung und Bauordnung):
-
hier
handelt es sich um den Außenbereich – nur Erhalt, was vorhanden ist. Ersatz (auch in gleichen Abmessungen)
ist unzulässig.
-
Ansinnen
des B-Plan-Verfahrens ist die rechtlichen Auseinandersetzungen im Sinne einer
Konfliktlösung zu klären.
-
Größenordnung
ist auf dem heutigen Stand einzufrieren -> deshalb kein Erfordernis für eine
Vorstellung und Diskussion im Kleingartenbeirat.
-
Die
Uferzone für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist nicht untersucht
worden, da es sich hier um ein in Brüssel gemeldetes Naturschutzgebiet als FFH
(Flora Fauna Habitat) handelt.
Herr Jäkel bittet ins Protokoll aufzunehmen, dass die
Gesamtfläche der jetzt vorhandenen Kleingärten als Dauerkleingärten
festgeschrieben ist. Seitens der Verwaltung erfolgt Bestätigung.
Herr Dr. Seidel beantragt unter den Planungszielen Anlage 1,
2. Absatz der 2. Seite zu ergänzen „ohne eine Ausweitung der derzeitigen
Nutzung zuzulassen“.
Die Ergänzung wird von der Verwaltung übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 2)
Mit Ergänzung der Verwaltung in der
Anlage 1, 2. Absatz der 2. Seite:
Rechnung trägt, ohne eine
Ausweitung der derzeitigen Nutzung
zuzulassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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