01.11.2006 - 3.10 Billigung des Abwägungsergebnisses der frühzeit...

Beschluss:
abgelehnt
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Den Stadtverordneten wurden am 26.10.2006 Austauschblätter ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die Vorlage in seiner Beratung am 30.10.06 abgelehnt.

Der Hauptausschuss hat sich vor der Sitzung noch einmal mit dieser Vorlage befasst und dieser mit den von der Fraktion CDU beantragten Änderungen zugestimmt.

 

Dieser Änderungsantrag der Fraktion CDU wurde den Stadtverordneten als TISCHVORLAGE ausgereicht, wird vom Stadtverordneten Lehmann namens der Fraktion CDU eingebracht und hat folgenden Wortlaut:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SAN-P 10 wird wie folgt geändert:

   

1.1              Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Landtagsneubau“.

 

1.2              In Ziffer 7.1 – Textliche Festlegungen – wird folgende Ziffer 2.3 eingefügt:                                 Für die östlichen und westlichen Seitenflügel des Landtagneubaus sowie für den südlichen Hauptbau werden Baugrenzen festgelegt. Dabei sollen folgende Grundsätze gelten: 

                      

            Diese Gebäudeteile müssen gemäß den Beschlüssen des Landtages und der             Machbarkeitsstudie hinsichtlich Baukörpergliederung und Fassadenflächen die strukturelle  Proportionalität sowie die Maßstäblichkeit der Gliederung des Vorgängerbaus aufnehmen.  

Hierbei sind die neue Geschossigkeit und die funktionalen Anforderungen zu berücksichtigen.

 

1.3              Die bisherige Ziffer 2.3 wird Ziffer 2.4.

 

 2. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass sie vom Land im Verfahren zur Bewertung der   eingereichten Entwürfe für den Landtagsneubau angemessen beteiligt wird.

 

Nachfolgender Änderungsantrag:

wird von der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht:

 

Ausgehend von der Stellungnahme des Beirates Potsdamer Mitte zum Bebauungsplan-Entwurf SAN P 10 „Baufeld Stadtschloss“ kann der Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplanes mit folgenden Änderungen und Ergänzungen durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst werden:

 

Zur Festsetzung in der Planzeichnung durch Planzeichen:

Im Sondergebiet SO 4 wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Oberkante (OK) Außenwand als zwingendes Maß entsprechend der gutachterlichen bestätigten Gebäudehöhe an der umlaufenen Attika bzw. Balustrade des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses mit 48,74 m über NHN festgesetzt.

 

Im Sondergebiet SO 4 wird die überbaubare Grundstücksfläche durch eine den äußeren Umriss nachzeichnende Baulinie festgesetzt, deren Verlauf den Vermessungsdaten des eingetragenen Bodendenkmals „Stadtschloss“ entspricht.

 

Zur Festsetzung in der Nebenzeichnung: Festsetzung für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche durch Planzeichen:

Die Baugrenze ist im Norden um 3 m zurückzunehmen.

 

Zu textlichen Festsetzungen im Anhang der Begründung zum Plan unter Ziff. 7.1:

2.                Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

 

2.2              ist zu streichen.

 

5.                Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestalt baulicher Anlagen (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 9 Nr. 1 BbgBO i.V. mit § 9 Abs. 4 BauGB)

                  

                   Ergänzt wird:

5.1              ... Im Sondergebiet SO können originale Bestandteile aus den ehemaligen Stadtschlossfassaden auch nicht lagegetreu eingebaut oder aufgesetzt werden, wenn der historische Charakter des Ensembles dadurch unterstützt wird.

 

Ergänzt wird:

5.4              Eine Ensemblewirkung und horizontale Gliederung an den äußeren Gebäudeseiten ist in gutachterlich bestätigter Traufhöhe durch ein unterhalb der Attika bzw. Balustrade des ehemaligen Stadtschlosses umlaufendes Gesims zu erreichen.

 

5.5              Der Dominanz des Südflügels entsprechend ist das Dach auf dem ehemaligen Corps de logis in Annäherung an das historische Vorbild auszubilden. Auf den Seitenflügel darf das Dach die Höhe der Attika nicht überschreiten.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion CDU beantragten Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit 25 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

 

In der Diskussion hat der Stadtverordnete Bretz namens der Fraktion CDU die geheime Abstimmung der DS 06/SVV/0785 (einschließlich der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen)  beantragt.

Die Abstimmungsscheine werden ausgereicht. Die Abgabe der Stimmen erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten. Die Stimmenauszählung wird von den Stadtverordneten Schulze, Fraktion DIE LINKE. PDS, Schubert, Fraktion SPD, Bretz, Fraktion CDU, Grimm, Fraktion Die Andere, und Gohlke, Fraktion Familienpartei, vorgenommen.

 

 

Das Ergebnis der Stimmenauszählung wird nach der Pause (16:45 Uhr bis 17:10 Uhr)  von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller bekannt gegeben.

 

 

Im Anschluss an die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses bittet der Oberbürgermeister um eine Auszeit, in der eine Verständigung mit dem Ältestenrat und dem stellvertretenden Bürgermeister erfolgt. 

 

Nach der Auszeit äußert sich der Oberbürgermeister Herr Jakobs zum Ergebnis der Abstimmung und weist auf vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Land hin, an die die Stadt gebunden sei. Er schlägt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landes - eine erneute Diskussion von Detailfragen des Bebauungsplan-Entwurfes mit den Fraktionsvorsitzenden und unter Beteiligung des Landes vor. Im Dezember soll der Stadtverordnetenversammlung ein veränderter B-Planentwurf vorgelegt werden. 

 

 

Am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung schlägt der Oberbürgermeister eine Verständigung zum weiteren Verfahren hinsichtlich des B-Planes SAN-P 10 mit den Vorsitzenden der Fraktionen am 08.11.2006 um 15:30 Uhr (vor der Sitzung des Hauptausschusses) vor.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss" zu billigen (siehe Anlage 2)

 

  1. sowie für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss" (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               22

Ablehnung:                  22

Stimmenthaltung:         5

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=35907&selfaction=print