01.11.2006 - 3.10 Billigung des Abwägungsergebnisses der frühzeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 01.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- abgelehnt
Den
Stadtverordneten wurden am 26.10.2006 Austauschblätter ausgereicht.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die Vorlage in seiner Beratung am
30.10.06 abgelehnt.
Der
Hauptausschuss hat sich vor der Sitzung noch einmal mit dieser Vorlage befasst
und dieser mit den von der Fraktion CDU beantragten Änderungen zugestimmt.
Dieser
Änderungsantrag der Fraktion CDU wurde den Stadtverordneten als TISCHVORLAGE
ausgereicht, wird vom Stadtverordneten Lehmann namens der Fraktion CDU
eingebracht und hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SAN-P 10 wird wie folgt geändert:
1.1
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Landtagsneubau“.
1.2
In
Ziffer 7.1 – Textliche Festlegungen – wird folgende Ziffer 2.3 eingefügt:
Für die östlichen und westlichen Seitenflügel des Landtagneubaus sowie
für den südlichen Hauptbau werden Baugrenzen festgelegt. Dabei sollen folgende
Grundsätze gelten:
Diese
Gebäudeteile müssen gemäß den Beschlüssen des Landtages und der
Machbarkeitsstudie hinsichtlich Baukörpergliederung und Fassadenflächen
die strukturelle Proportionalität
sowie die Maßstäblichkeit der Gliederung des Vorgängerbaus aufnehmen.
Hierbei sind die neue Geschossigkeit und die funktionalen
Anforderungen zu berücksichtigen.
1.3
Die
bisherige Ziffer 2.3 wird Ziffer 2.4.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass sie vom Land im Verfahren zur Bewertung der eingereichten Entwürfe für den Landtagsneubau angemessen beteiligt wird.
Nachfolgender Änderungsantrag:
wird von
der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht:
Ausgehend
von der Stellungnahme des Beirates Potsdamer Mitte zum Bebauungsplan-Entwurf
SAN P 10 „Baufeld Stadtschloss“ kann der Beschluss zur Auslegung des
Bebauungsplanes mit folgenden Änderungen und Ergänzungen durch die Stadtverordnetenversammlung
gefasst werden:
Zur
Festsetzung in der Planzeichnung durch Planzeichen:
Im
Sondergebiet SO 4 wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Oberkante (OK)
Außenwand als zwingendes Maß entsprechend der gutachterlichen
bestätigten Gebäudehöhe an der umlaufenen Attika bzw. Balustrade des ehemaligen
Potsdamer Stadtschlosses mit 48,74 m über NHN festgesetzt.
Im
Sondergebiet SO 4 wird die überbaubare Grundstücksfläche durch eine den äußeren
Umriss nachzeichnende Baulinie festgesetzt, deren Verlauf den Vermessungsdaten
des eingetragenen Bodendenkmals „Stadtschloss“ entspricht.
Zur Festsetzung in der Nebenzeichnung: Festsetzung für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche durch Planzeichen:
Die
Baugrenze ist im Norden um 3 m zurückzunehmen.
Zu textlichen Festsetzungen im Anhang der Begründung zum Plan unter Ziff. 7.1:
2. Überbaubare
Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
2.2 ist
zu streichen.
5. Örtliche
Bauvorschriften zur äußeren Gestalt baulicher Anlagen (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 und
Abs. 9 Nr. 1 BbgBO i.V. mit § 9 Abs. 4 BauGB)
Ergänzt
wird:
5.1 ...
Im Sondergebiet SO können originale Bestandteile aus den ehemaligen
Stadtschlossfassaden auch nicht lagegetreu eingebaut oder aufgesetzt werden,
wenn der historische Charakter des Ensembles dadurch unterstützt wird.
Ergänzt wird:
5.4 Eine
Ensemblewirkung und horizontale Gliederung an den äußeren Gebäudeseiten ist in
gutachterlich bestätigter Traufhöhe durch ein unterhalb der Attika bzw.
Balustrade des ehemaligen Stadtschlosses umlaufendes Gesims zu erreichen.
5.5 Der Dominanz des Südflügels entsprechend ist das Dach auf dem ehemaligen Corps de logis in Annäherung an das historische Vorbild auszubilden. Auf den Seitenflügel darf das Dach die Höhe der Attika nicht überschreiten.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen und Ergänzungen
werden
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 3
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion CDU beantragten Änderungen und Ergänzungen werden
mit 25
Ja-Stimmen angenommen,
bei 20
Nein-Stimmen.
In der Diskussion hat der Stadtverordnete Bretz namens der Fraktion CDU die geheime Abstimmung der DS 06/SVV/0785 (einschließlich der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen) beantragt.
Die
Abstimmungsscheine werden ausgereicht. Die Abgabe der Stimmen erfolgt durch
namentlichen Aufruf der Stadtverordneten. Die Stimmenauszählung wird von den
Stadtverordneten Schulze, Fraktion DIE LINKE. PDS, Schubert, Fraktion SPD,
Bretz, Fraktion CDU, Grimm, Fraktion Die Andere, und Gohlke, Fraktion
Familienpartei, vorgenommen.
Das Ergebnis der Stimmenauszählung wird nach der Pause (16:45 Uhr bis 17:10 Uhr) von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller bekannt gegeben.
Im
Anschluss an die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses bittet der
Oberbürgermeister um eine Auszeit, in der eine Verständigung mit dem
Ältestenrat und dem stellvertretenden Bürgermeister erfolgt.
Nach der Auszeit äußert sich der Oberbürgermeister Herr Jakobs zum Ergebnis der Abstimmung und weist auf vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Land hin, an die die Stadt gebunden sei. Er schlägt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landes - eine erneute Diskussion von Detailfragen des Bebauungsplan-Entwurfes mit den Fraktionsvorsitzenden und unter Beteiligung des Landes vor. Im Dezember soll der Stadtverordnetenversammlung ein veränderter B-Planentwurf vorgelegt werden.
Am
Ende des öffentlichen Teils der Sitzung schlägt der Oberbürgermeister eine
Verständigung zum weiteren Verfahren hinsichtlich des B-Planes SAN-P 10 mit den
Vorsitzenden der Fraktionen am 08.11.2006 um 15:30 Uhr (vor der Sitzung des
Hauptausschusses) vor.
Dagegen
erhebt sich kein Widerspruch.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 "Baufeld
Stadtschloss" zu billigen (siehe Anlage 2)
- sowie
für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN-P 10 "Baufeld
Stadtschloss" (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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