19.10.2006 - 6 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 19.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Jäkel teilt mit,
dass der Kleingartenbeirat getagt und die Verwaltung beauftragt hat, eine
vergleichende Übersicht zu erarbeiten.
Dies ist
durch die Verwaltung erfolgt. An drei Stellen finden sich Aussagen wieder, die
sich nach seinem Kenntnisstand als nicht richtig erwiesen haben. So wäre die
Fläche des ehemaligen Pflasterlagerplatzes aus Sicht des Investors unter der
Voraussetzung der umweltrechtlichen Erlaubnis möglich. Für die R.-Moos-Str.
gibt es eine feste Zusage zur Investitionsbereitschaft.
Er kann der
vorgelegten Drucksache so nicht zustimmen.
Herr
Kirsch weist darauf
hin, dass in der Rudolf-Moos-Straße kleinere Betriebe angesiedelt werden
sollen. Er stimmt der Vorlage zu, da der Standort der Nahversorgung der
Bewohner des Schlaatzes dienen soll. Dies wird damit realisiert.
Frau
Holtkamp weist
darauf hin, dass Rewe hier lediglich als Betreiber vorgesehen ist. Die
Gespräche haben mit dem Investor stattgefunden.
Herr
Arndt erinnert
daran, dass die Drucksache vertagt wurde, weil das Votum des
Kleingartenbeirates abgewartet werden sollte. Ihm liegt bisher kein Votum vor.
Herr
Jäkel erklärt, dass
die ausgereichte Liste der Verwaltung ein Auftrag des Kleingartenbeirates ist.
Es gab aus dem Kleingartenbeirat kein Abstimmungsergebnis.
Herr
Grünberg hat
Informationen, dass Rewe kein Interesse hat, hier ein Grundstück zu erwerben.
Er bittet
um namentliche Abstimmung zur Drucksache.
Herr
Kirsch macht
deutlich, dass Rewe angekündigt hat, den bestehenden Markt am Schilfhof
aufgrund der zu geringen Umsätze zu schließen, wenn nicht ein weiterer
rentabler Standort hinzukommt.
Herr
Mühlberg weist
darauf hin, dass der ehemalige Pflasterlagerplatz als Standort auch noch ein
verkehrliches Problem herbeiführen würde.
Herr
Lehmann macht
darauf aufmerksam, dass sich das Verkaufsverhalten verändert hat. Er stimmt der
Drucksache zu.
Herr Dr.
Przybilski weist darauf hin, dass der ehemalige
Pflasterlagerplatz durch Herrn Jäkel in der letzten Sitzung als Antrag
eingebracht wurde, der im OUL-Ausschuss abgelehnt wurde.
Herr
Jäkel macht
deutlich, dass er lediglich zum Ausdruck gebracht hat, dass der Investor den
ehemaligen Pflasterlegerplatz in Betracht ziehen würde. Er hat nicht vor, dazu
einen Änderungsantrag zu stellen.
Herr
Arndt kann nicht
nachvollziehen, warum der Standtort für den neuen Markt nicht ein anderer sein
kann, als dort wo die Kleingärten sind, da der Rewe-Markt im Schilfhof für die Nahversorgung
erhalten bleiben soll.
Herr
Jäkel erklärt
bezüglich der Bitte um namentliche Abstimmung, dass das Stimmverhalten der
einzelnen Mitglieder im Protokoll festgehalten werden kann.
Herr
Kirsch bittet, sich
endlich zu positionieren.
Er stellt
folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte und Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 3
Dem
Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.
Herr
Grünberg beantragt
Überweisung an den Wohngebietsbeirat.
Herr Jäkel spricht dagegen, da die Entscheidung zur Drucksache
nicht noch weiter verschoben werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 9
Stimmenthaltung: 0
Der
Antrag wird abgelehnt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An
der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage
1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS
01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s.
Anlage 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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