19.10.2006 - 6 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel teilt mit, dass der Kleingartenbeirat getagt und die Verwaltung beauftragt hat, eine vergleichende Übersicht zu erarbeiten.

Dies ist durch die Verwaltung erfolgt. An drei Stellen finden sich Aussagen wieder, die sich nach seinem Kenntnisstand als nicht richtig erwiesen haben. So wäre die Fläche des ehemaligen Pflasterlagerplatzes aus Sicht des Investors unter der Voraussetzung der umweltrechtlichen Erlaubnis möglich. Für die R.-Moos-Str. gibt es eine feste Zusage zur Investitionsbereitschaft.

Er kann der vorgelegten Drucksache so nicht zustimmen.

 

Herr Kirsch weist darauf hin, dass in der Rudolf-Moos-Straße kleinere Betriebe angesiedelt werden sollen. Er stimmt der Vorlage zu, da der Standort der Nahversorgung der Bewohner des Schlaatzes dienen soll. Dies wird damit realisiert.

 

Frau Holtkamp weist darauf hin, dass Rewe hier lediglich als Betreiber vorgesehen ist. Die Gespräche haben mit dem Investor stattgefunden.

 

Herr Arndt erinnert daran, dass die Drucksache vertagt wurde, weil das Votum des Kleingartenbeirates abgewartet werden sollte. Ihm liegt bisher kein Votum vor.

 

Herr Jäkel erklärt, dass die ausgereichte Liste der Verwaltung ein Auftrag des Kleingartenbeirates ist. Es gab aus dem Kleingartenbeirat kein Abstimmungsergebnis.

 

Herr Grünberg hat Informationen, dass Rewe kein Interesse hat, hier ein Grundstück zu erwerben.

Er bittet um namentliche Abstimmung zur Drucksache.

 

Herr Kirsch macht deutlich, dass Rewe angekündigt hat, den bestehenden Markt am Schilfhof aufgrund der zu geringen Umsätze zu schließen, wenn nicht ein weiterer rentabler Standort hinzukommt.

 

Herr Mühlberg weist darauf hin, dass der ehemalige Pflasterlagerplatz als Standort auch noch ein verkehrliches Problem herbeiführen würde.

 

Herr Lehmann macht darauf aufmerksam, dass sich das Verkaufsverhalten verändert hat. Er stimmt der Drucksache zu.

 

Herr Dr. Przybilski  weist darauf hin, dass der ehemalige Pflasterlagerplatz durch Herrn Jäkel in der letzten Sitzung als Antrag eingebracht wurde, der im OUL-Ausschuss abgelehnt wurde.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass er lediglich zum Ausdruck gebracht hat, dass der Investor den ehemaligen Pflasterlegerplatz in Betracht ziehen würde. Er hat nicht vor, dazu einen Änderungsantrag zu stellen.

 

Herr Arndt kann nicht nachvollziehen, warum der Standtort für den neuen Markt nicht ein anderer sein kann, als dort wo die Kleingärten sind, da der Rewe-Markt im Schilfhof für die Nahversorgung erhalten bleiben soll.

 

Herr Jäkel erklärt bezüglich der Bitte um namentliche Abstimmung, dass das Stimmverhalten der einzelnen Mitglieder im Protokoll festgehalten werden kann.

 

Herr Kirsch bittet, sich endlich zu positionieren.

Er stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte und Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.

 

Herr Grünberg beantragt Überweisung an den Wohngebietsbeirat.

 

Herr Jäkel spricht dagegen, da die Entscheidung zur Drucksache nicht noch weiter verschoben werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  9

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
  2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
  3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.