19.10.2006 - 10 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und erläutert diese.

 

Herr Mühlberg fragt, warum man hier auf den Uferweg verzichten möchte.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass laut Uferwegekonzept hier kein Uferweg anzulegen ist.

Wenn in unmittelbarer Nähe ein Uferweg vorhanden ist, ist die Anlegung eines weiteren nicht erforderlich.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass es sich hier um ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet handelt, das besonders zu schützen ist.

Er weist auf die Zusicherung der Bestandsicherung der Kleingartenanlagen hin.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Der Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 2)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage