19.10.2006 - 10 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 19.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Drucksache ein und erläutert diese.
Herr
Mühlberg fragt,
warum man hier auf den Uferweg verzichten möchte.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass laut Uferwegekonzept hier kein Uferweg anzulegen ist.
Wenn in
unmittelbarer Nähe ein Uferweg vorhanden ist, ist die Anlegung eines weiteren
nicht erforderlich.
Herr
Jäkel weist darauf
hin, dass es sich hier um ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet handelt, das besonders
zu schützen ist.
Er weist
auf die Zusicherung der Bestandsicherung der Kleingartenanlagen hin.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 2)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
373,4 kB
|