25.10.2006 - 2 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner erläutert die Beitragserhebungspflicht der Stadt gemäß § 75 der Gemeindeordnung, legt die Beanstandungsgründe und die Dringlichkeit der Beschlussfassung der Sonderstraßenbaubeitragssatzung  sowie die Folgen einer nicht unverzüglichen In-Kraft-Setzung für die Landeshauptstadt  dar.

 

Über die DS 06/SVV/0391(einschließlich der von der Verwaltung vorgenommenen Änderung im  § 4 Punkt 6) wird entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. PDS namentlich abgestimmt. Die Abgabe der Stimmen erfolgt durch  namentlichen Aufruf der Stadtverordneten. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses gibt der Oberbürgermeister Herr Jakobs bekannt,  dass er die Kommunalaufsicht um den Erlass einer entsprechenden Satzung bitten werde, da die Landeshauptstadt auf die  lt. Satzung abrechenbaren Straßenbaubeiträge nicht verzichten könne. 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion CDU ist die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 05.08.2003

 

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Abstimmungsergebnis:

(in namentlicher Abstimmung)

Zustimmung:               16

Ablehnung:                  17

Stimmenthaltung:         3