01.11.2006 - 5.22 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag und Aufh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Der Stadtverordnete Gohlke, Fraktion Familien-Partei beantragt die Überweisung ebenfalls in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0835 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den
Hauptausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen der Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung der
Vorhaben Baumarkt mit Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz wird
zugestimmt (s. Anlagen 1 und 2).
- Die
Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark
Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich
ausgelegt werden.
- Soweit
im Rahmen der Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB keine
Stellungnahmen gegen die Aufhebung vorgebracht werden, wird die Satzung
über die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
Dezember 1996 sogleich gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 und § 10 Abs. 1 BauGB
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und
1).
- Der
Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 „Freizeitpark
Drewitz“ vom 27. Januar 1999 (DS 99/089/1) wird gemäß § 10 Abs.1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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