24.10.2006 - 2.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Lang ergreift als betroffener Kleingärtner das Wort und kritisiert u.a. eine fehlende frühzeitige Einbindung und dadurch fehlende Möglichkeit zur rechtzeitigen Stellungnahme.

 

Herr Niehaus (VGS) teilt u.a. mit, dass der Kreisverband der/den Kündigung(en) widersprechen und somit alle juristischen Möglichkeiten ergreifen wird.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert an die Forderung nach einer Sicherung des Einzelhandels am Schlaatz. Der Standort R.-Moos-Str. sei definitiv vom Investor abgelehnt worden.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert aus der Beratung im Kleingartenbeirat am 21.9.06. Man habe sich im Einzelnen mit der Vorlage befasst und darauf abgestellt, eine vergleichende Betrachtung zur Bewertung der zur Diskussion stehenden Standorte (Horstweg/an der Alten Zauche; Pflasterlagerplatz, Grundstück südl. der R.-Moos-Str. und Standort des bisherigen Kaufhallenstandortes am Schlaatz) durchzuführen. Diese ist erfolgt und den Stadtverordneten mit Schreiben vom 5.10.06 mitgeteilt worden. Dabei wurde der Forderung alle Kriterien gleichmäßig für alle Standorte im Vergleich dazustellen, nachgekommen.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht auf die vorliegende Matrix zur Standortprüfung erläuternd ein.

 

Herr Czischka (Mitinhaber der Bauträgergesellschaft Egenter  Czischka) informiert, dass umfangreiche Untersuchungen zum Standort vorgenommen worden sind, als möglicher Standort ist nur der Standort Horstweg/Alte Zauche übrig geblieben. Sollte dem Vorhaben keine Zustimmung gegeben werden, wird es keine weitere Alternativmöglichkeit geben. Es ist vorgesehen, dass REWE den Standort am Schlaatz für eine kleine Kaufhalle zur Verfügung stellt.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist nochmals auf die jahrelangen Verhandlungen am Schlaatz. 252 Kleingärten befinden sich unmittelbar südlich im Umfeld, so dass den betroffenen 12 Kleingärtnern Ersatzstandorte angeboten werden können. Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert zu, dass die Kleingärten so lange auf ihren Parzellen bleiben können, wie es irgendwie geht.

 

Herr Jäkel spricht nochmals den Ausgangspunkt – die Nahversorgung am Schlaatz – an. Der Ausgleich des Verlustes von Grün in Stadtteilflächen sind fraglich. Die Standortmatrix ist dem Kleingartenbeirat ausgereicht worden, es gab jedoch keine Beratung dazu im Kleingartenbeirat. Weiterhin informiert Herr Jäkel, dass es einen anderen Investor (PPI) gäbe, der Bereitschaft für den Standort R.-Moos-Str. und Erhalt des Standortes am Schlaatz signalisiert hat. Hierfür wäre nur der B-Plan 79 zu ändern. Ebenso verweist Herr Jäkel auf die Ausführungen von Herrn Niehaus und die sich zu erwartenden zeitlichen Verzögerungen.

 

Herr Goetzmann geht auf die formelle Seite ein. Hier handelt es sich um den Beginn zum Verfahren für einen vorhabenbezogenen B-Plan. Bedingung dafür ist das Einvernehmen zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger. Die einzige alternative Möglichkeit besteht darin, festzulegen, dass das Verfahren nicht eingeleitet werden soll.

 

Bezüglich des Hinweises Herrn Jäkels zur Verfahrensweise zitiert Herr Goetzmann aus dem Protokoll des Kleingartenbeirates (Sitzung  v. 21.09.06) wie folgt:

„Die Anwesenden verständigen sich dahingehend, dass die politische Bewertung vorrangig in den Fraktionen erfolgen sollte. Falls nach Vorlage der vergleichenden Darstellung noch Beratungsbedarf im Kleingartenbeirat besteht, so soll auf entsprechende Nachricht eines Fraktionsvertreters kurzfristig eine Sondersitzung einberufen werden, vorzugsweise an einem Montag im Vorlauf zu den Fraktionssitzungen.“

Eine solche Anforderung ist nicht gekommen.

 

Zur zeitlichen Abfolge befrag, geht Herr Goetzmann auf die parallel vorzunehmende Flächennutzungsplanänderung ein. Bei der hier vorliegenden Vorlage handelt es sich jedoch um die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz unterstreicht nochmals, dass sich die Verwaltung aufgrund wiederholter Bitten über Jahre bemüht habe, eine Lösung zur Sicherung der Nahversorgung für die Schlaatzer Einwohner/innen zu suchen. Diese Lösung würde über die vorliegende Planung ermöglicht werden. Die Fragen nach den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen würden im Laufe des B-Plan-Verfahrens geklärt werden; Aussagen bei einem Aufstellungsbeschluss könnten noch nicht gegeben werden.

 

Die Behandlung der Vorlage wird unterbrochen, um am Ende der Sitzung im nicht öffentlichen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitere Punkte zu diskutieren. (20.09 Uhr – 20.15 Uhr)

 

Nach Ende der nicht öffentlichen Sitzung wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

20.16 Uhr - nach weiteren Stellungnahmen  der Teilnehmer erfolgt die Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg/An der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                           3

Ablehnung:                              6

Stimmenthaltung:                   0