24.10.2006 - 3.3 Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung der e...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Kümmel informiert, dass der SB-Ausschuss bereits in einer vorigen Sitzung einen geänderten Beschlussvorschlag positiv abgestimmt hat. Aus der Stadtverordnetenversammlung sei der Hinweis erfolgt, dass eine Verlängerung des Vertrages nicht gewollt sei und der Antrag deshalb nochmals zur Beratung in den SB-Ausschuss überwiesen worden ist.

 

Er schlägt für die antragstellende Fraktion folgende neue Formulierung vor:

·         neu 1.

    Als Bedingung für eine Neuverpachtung ab 2009 ist eine fußläufige öffentliche  

    Zuwegung zum Ufer zu sichern und die Problematik des ruhenden Verkehrs zu

    klären.

·         Zusätzlich neuer Punkt 5.

Vor dem Abschluss eines neuen Pachtvertrages ist der Vertragsentwurf dem Ortsbeirat vorzulegen, bis spätestens 30.06.2008.

·         zu streichen – Pkt. 3 alt.

 

Herr Scheffler (Kommunaler Immobilienservice) ergänzt, dass der gegenwärtig laufende Vertrag bis zum 31.12.2008 befristet ist; sollte keine Partei vorher kündigen, dann gilt dieser jeweils 1 Jahr weiter. Das bedeutet, dass ein neuer Pachtvertrag am 1.1.2009 geschlossen werden könnte. Herr Scheffler betont, dass er dem von Herrn Kümmel vorgeschlagenen geänderten Beschlusstext uneingeschränkt folgen kann.

 

Auf einzelne Rückfragen der Teilnehmer geht Herr Scheffler ein und macht deutlich, dass kein neuer Parkplatz entstehen soll, sondern eine Verkehrsneuregelung mit den Pächtern (PKW-Einschränkung – Vermeidung von Verkehr) erfolgen muss.

Reduzieren

Geänderter Beschlussvorschlag zur DS 06/SVV/0669

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Als Bedingung für eine Neuverpachtung ab 2009 ist eine fußläufige öffentliche Zuwegung zum Ufer zu sichern und die Problematik des ruhenden Verkehrs zu klären.

 

  1. Es ist für das Grundstück ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das eine naturnahe Erlebnismöglichkeit des Landschaftsraumes und Gewässerrandes gewährleistet.

 

  1. Hinsichtlich einer künftigen öffentlichen Nutzung ist eine „Grundstücksnutzungsordnung“ zu sichern, damit eine sachgerechte und dem nachbarschaftlichen Interessen dienende Nutzung durch die Allgemeinheit erfolgen kann.

 

  1. Vor dem Abschluss eines neuen Pachtvertrages ist der Vertragsentwurf dem Ortsbeirat vorzulegen, bis spätestens 30.06.2008.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                           7

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                   1