30.10.2006 - 2 Billigung des Abwägungsergebnisses der frühzeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Mo., 30.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf die bereits
zweimalige Behandlung im SB-Ausschuss und hofft heute auf eine abschließende
Behandlung.
Über den Fraktionen ist allen Teilnehmern das Gutachten zu
den Höhen des Stadtschlosses zugegangen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz geht kurz auf das Gutachten
erläuternd ein und verweist auf die in Vorbereitung der
Stadtverordnetenversammlung ausgereichten Austauschseiten (Schrb. vom
25.10.06). Die ursprüngliche Höhe des ehemaligen Stadtschlosses, geschätzt 48,08
m, beträgt anhand der Messbildauswertung gut-achterlich ermittelt 48,74 m.
Daraufhin wurden Änderungen im Begründungstext und Planzeichnungen erforderlich
(OK Außenwand, OK Balustrade im SO 5 sowie Oberkante Balustrade SO 6).
Der Ausschussvorsitzende bittet um Auskunft, ob die im
Nordbereich festgelegten Höhen davon betroffen sind.
Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass diese nicht
tangiert werden.
Frau Hüneke nimmt Bezug auf ihren bereits in der vergangenen
Sitzung ausgereichten Änderungs-/Ergänzungsantrag und fragt, ob eine
Einbringung gewünscht sei.
Herr Lehmann teilt mit, dass er sich vorbehält, seinen Änderungsantrag
erst einzubringen, wenn die Abstimmung des Änderungsantrages von Frau
Hüneke erfolgt sei (abhängig vom Ergebnis).
Frau Hüneke bringt folgenden Änderungs-/Ergänzungsantrag
ein und begründet diesen kurz:
Ausgehend von der Stellungnahme des Beirates Potsdamer Mitte zum Bebauungsplan-Entwurf SAN P 10 „Baufeld Stadtschloss“ kann der Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplanes mit folgenden Änderungen und Ergänzungen durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst werden:
Zu
Festsetzungen in der Planzeichnung durch Planzeichen
Im
Sondergebiet SO 4 wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Oberkante (OK)
Außenwand als zwingendes Maß entsprechend der gutachterlich bestätigten
Gebäudehöhe an der umlaufenden Attika bzw. Balustrade des ehemaligen Potsdamer
Stadtschlosses mit 48,08 (?) m über NHN festgesetzt. (nach Bekanntgabe des Gutachtens zu den Höhen
bestätigt Frau Hüneke die Änderung auf
48,74)
Im
Sondergebiet SO 4 wird die überbaubare Grundstücksfläche durch eine den äußeren
Umriss nachzeichnende Baulinie festgesetzt, deren Verlauf den
Vermessungsdaten des eingetragenen Bodendenkmals „Stadtschloss“ entspricht.
Zu Festsetzungen in der Nebenzeichnung: Festsetzungen für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche durch Planzeichen
Die
Baugrenze ist im Norden um 3 m zurückzunehmen.
Zu textlichen Festsetzungen im Anhang der Begründung zum Plan unter Ziff. 7.1
2.
Überbaubare
Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
2.2.
ist zu
streichen
5.
Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestalt baulicher Anlagen (§ 81 Abs. 1 Nr.
1 und Abs. 9 Nr. 1 BbgBO i.V. mit § 9 Abs. 4 BauGB)
5.1.
ergänzt
wird: ... Im Sondergebiet SO 4 können originale Bestandteile aus den ehemaligen
Stadtschlossfassaden auch nicht lagegetreu eingebaut oder aufgesetzt werden,
wenn der historische Charakter des Ensembles dadurch unterstützt wird.
Ergänzt wird:
5.4
Eine
Ensemblewirkung und horizontale Gliederung an den äußeren Gebäudeseiten ist in
gutachterlich bestätigter Traufhöhe durch ein unterhalb der Attika bzw.
Balustrade des ehemaligen Stadtschlosses umlaufendes Gesims zu erreichen
5.5
Der
Dominanz des Südflügels entsprechend ist das Dach auf dem ehemaligen Corps de
logis in Annäherung an das historische Vorbild auszubilden. Auf den
Seitenflügeln darf das Dach die Höhe der Attika nicht überschreiten.
Abstimmung des Änderungsantrages von Frau Hüneke:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 4
Herr Lehmann teilt mit, dass er aufgrund der eben erfolgten Abstimmung keinen Änderungsantrag einbringen wird.
Somit erfolgt die Abstimmung der DS 06/SVV/0765, einschl. den Änderungen/Ergänzungen:.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 "Baufeld
Stadtschloss" zu billigen (siehe Anlage 2)
- sowie
für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN-P 10
"Baufeld Stadtschloss" (siehe Anlage 3).
+ mit
folgende Änderungen und Ergänzungen
Zu
Festsetzungen in der Planzeichnung durch Planzeichen
Im
Sondergebiet SO 4 wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Oberkante (OK)
Außenwand als zwingendes Maß entsprechend der gutachterlich bestätigten
Gebäudehöhe an der umlaufenden Attika bzw. Balustrade des ehemaligen Potsdamer
Stadtschlosses mit 48,74 m über NHN festgesetzt.
Im
Sondergebiet SO 4 wird die überbaubare Grundstücksfläche durch eine den äußeren
Umriss nachzeichnende Baulinie festgesetzt, deren Verlauf den
Vermessungsdaten des eingetragenen Bodendenkmals „Stadtschloss“ entspricht.
Zu Festsetzungen in der Nebenzeichnung: Festsetzungen für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche durch Planzeichen
Die
Baugrenze ist im Norden um 3 m zurückzunehmen.
Zu textlichen Festsetzungen im Anhang der Begründung zum Plan unter Ziff. 7.1
2.
Überbaubare
Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
2.2.
ist zu
streichen
5.
Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestalt baulicher Anlagen (§ 81 Abs. 1 Nr.
1 und Abs. 9 Nr. 1 BbgBO i.V. mit § 9 Abs. 4 BauGB)
5.1.
ergänzt
wird: ... Im Sondergebiet SO 4 können originale Bestandteile aus den ehemaligen
Stadtschlossfassaden auch nicht lagegetreu eingebaut oder aufgesetzt werden,
wenn der historische Charakter des Ensembles dadurch unterstützt wird.
Ergänzt wird:
5.4
Eine
Ensemblewirkung und horizontale Gliederung an den äußeren Gebäudeseiten ist in
gutachterlich bestätigter Traufhöhe durch ein unterhalb der Attika bzw.
Balustrade des ehemaligen Stadtschlosses umlaufendes Gesims zu erreichen
5.5
Der
Dominanz des Südflügels entsprechend ist das Dach auf dem ehemaligen Corps de
logis in Annäherung an das historische Vorbild auszubilden. Auf den
Seitenflügeln darf das Dach die Höhe der Attika nicht überschreiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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86 kB
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4
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(wie Dokument)
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164,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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22 kB
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6
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(wie Dokument)
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347,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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10
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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11
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(wie Dokument)
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832,8 kB
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