07.11.2006 - 3.1 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag und Aufh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 07.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Kapella (Baustoffhandel-Fachverband) nimmt das
Rederecht mit Verweis auf das an die Fraktionen ausgereichte Schreiben wahr; er
verweist auf die Wettbewerbssituation, die Potentialzahlen in der Region, das
bereits bestehende Angebot bzw. Überangebot und geht auf die Konsequenzen, wie
Kaufkraftverlust in anderen Mittelhandelsbetrieben ein.
Herr Dr. Aldinger (Vertreter des Vorhabenträgers) übergibt
sein Rederecht an Herrn Pieper
(Planungsbüro); dieser geht kurz auf die städtebaulichen
Rahmenbedingungen ein und verweist auf die Bemühungen. das Vorhaben, einschl.
der Ergänzung Soccerhalle, in das Gesamtkonzept einzupassen.
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung)
geht erläuternd auf die Ausgangssituation des B-Plan-Verfahrens ein. Als
Möglichkeit zur Aufhebung des VEP 12 wird der Vorschlag unterbreitet, im
Zusammenhang mit den Projektentwicklern unter Begleitung mit einem
städtebaulichen Vertrag den VEP aufzuheben. Das bedeutet: ersatzloses Aufheben,
wenn es gelingt, bestimmte städtebauliche Eckpunkte und Maxime durchzusetzen.
Herr Goetzmann geht an Hand des Planes auf die vorgenommenen
Veränderungen ein, zugleich verweist er auf ein durchgeführtes Gespräch des OBM
mit den Fraktionsvorsitzenden als auch Vorstellungen in den Fraktionen.
Weiterhin macht Herr Goetzmann deutlich, dass es ein ausdrückliches Angebot vom
Projektentwickler gibt, die Soccer-World-Filiale in Leipzig zu besichtigen.
Herr Kümmel teilt mit, dass er das Projekt nicht
grundsätzlich ablehnt; mit der Ergänzungsfunktion Soccer-World ist ein
eindeutiger Pluspunkt gesetzt worden.
Herr Kümmel bringt den nachstehenden Ergänzungsantrag ein:
Der Beschlusstext ist durch einen 5. Punkt zu ergänzen:
- Im
städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt sind
Festsetzungen mit folgenden Zielen zu ergänzen:
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Soccer-World als
Ergänzungsfunktion bis mindestens 2015 gesichert ist.
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, nicht nur die Soccer-World, sondern auch
seinen Baumarkt architektonisch und farblich dem Stern-Center anzupassen.
-
Die
Außenanlagen müssen Aufenthaltsqualität besitzen. Deren Gestaltung ist zu
präzisieren.
-
Die
Zahl der Parkplätze sind auf das baurechtlich Notwendige zu reduzieren. Die
Stellplätze sind mit Pflastersteinen auszugestalten.
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, die Ergebnisse der von der Stadt Potsdam
durch ihren Entwicklungsbeauftragten Stadtkontor in Auftrag gegebenen
Realisierungsstudie zur „Stadtachse Stern-Drewitz“ zu akzeptieren und dabei
auch in Kauf zu nehmen, wenn sie sein Grundstück betreffen.
-
Die
An- und Abfahrt zum Gelände ist so zu gestalten, dass unnötiger Verkehr von der
Dorflage Drewitz ferngehalten wird. Dazu ist die Auf- und Abfahrt zu Baumarkt
und Soccer-World nur an der Auffahrt zum Stern-Center und nicht an der
Gerlachstraße zu bauen.
Herr Goetzmann geht auf die formale Seite erläuternd ein. Er
macht deutlich, dass die Ergänzung um diesen vorgestellten 5. Beschlusspunkt
nicht möglich sei, da mit dem Beschlusspunkt 1 bereits die Zustimmung zum
städtebaulichen Vertrag erfolgen würde. Beim dem städtebaulichen Vertrag
handelt es sich um einen zwischen den Vertragspartner ausgehandelten Vertrag.
Dieser sei jetzt unterschrieben worden. Herr Goetzmann signalisiert
Bereitschaft nochmals bis zur nächsten Ausschusssitzung Verhandlungen mit dem
Vorhabenträger aufzunehmen; macht jedoch zugleich deutlich, dass der
Verhandlungsspielraum begrenzt sei.
Der Vorsitzende schließt sich der Auffassung von Herrn
Goetzmann an, dass der von Herrn Kümmel eingebrachte Änderungsantrag in der
vorliegenden Form nicht beschlossen werden kann. Wenn man sich der Intention
dieses Änderungsantrags anschließen will, kann nur der Auftrag an den
Oberbürgermeister beschlossen werden, den städtebaulichen Vertrag in den
aufgezählten Punkten nachzuverhandeln.
Nach weiteren Nachfragen bzw. Hinweisen von Teilnehmern
bittet Herr Jäkel seine folgenden Ausführungen im Protokoll festzuhalten:
-
hält
die vorgelegte Drucksache nicht vereinbar mit dem STVV-Beschluss keinen
Baumarkt auf der Fläche Drewitz zu errichten
-
sieht
einen Widerspruch darin, die großflächige Einzelhandelsfläche nach § 34 BauGB
zu genehmigen – rechtliche Bedenken
-
inhaltliche
Überschneidung der Soccer-World mit der geplanten „Fußballwelt“ in Fahrland
-
das im
Anhang ausgewiesene Bau- und Kernsortiment entspricht einer 100%igen Doppelung
mit der Fa. Hellweg in Babelsberg.
-
Ansiedlung
eines weiteren Baumarktes – unabhängig vom Firmenlogo – wird nicht für
erforderlich gehalten.
Herr Lehmann bittet um Auskunft, ob keine finanziellen
Auswirkungen durch Aufhebung des VEP 12 und Neuplanung entstehen werden und die
Antwort der Verwaltung im Protokoll festzuhalten.
Herr Goetzmann teilt mit, dass der bisherige Vorhabenträger
ausdrücklich dieser Lösung, einschl. Aufhebung des VEP, zugestimmt habe. Nach
Deutung durch die Verwaltung resultiert deshalb daraus kein finanzieller
Anspruch durch den Vorhabenträger.
Weiterhin bittet Herr Lehmann folgende Fragen/Hinweise
zum städtebaulichen Vertrag in das Protokoll aufzunehmen::
-
S. 3
hier ist die Ausweisung von 520 Stellplätzen für den Markt und 70 Stellplätzen
für die Soccerhalle erfolgt; es ist zu prüfen, ob eine Minimierung möglich sei
(sh. auch Doppelbelegung)
-
Betreibung
der Sporthalle: § 2 – Punkt 6 sollte ergänzt werden durch: Der Vorhabenträger
sichert die Betreibung der Sporthalle für mindestens 3-5 Jahre zu.
-
Im §
5, Punkt 1 sollte im Wesentlichen gestrichen werden
zum Erschließungsvertrag
-
§ 4,
Punkt 1 – hier sieht Herr Lehmann Änderungsnotwendigkeit hinsichtlich der
Vergabe – ggf. sollte gemeinsam mit dem Vorhabenträger eine neue Beauftragung
herbeigeführt werden.
Seitens weiterer Teilnehmer (Herr Cornelius, Herr Schüler,
Herr Dr. Seidel, werden folgende Aspekte angesprochen bzw. hinterfragt:
-
Personalpolitik
von Hornbach ist gut
-
Wettbewerbsfragen
– wenn nicht an dieser Stelle gebaut wird, dann anderer Stelle, so bleibt es
zumindest in den Stadtgrenzen
-
Anregung,
diese Planung der Fa. Complan vorzulegen, um zu erkunden, ob das Konzept
kompatibel ist
-
Keine
Überschneidung mit Fahrland; hier würden für die Jugendlichen vor Ort
Möglichkeiten geschaffen
-
Bedenken
zum Verfahren Realisierung nur auf
der Basis eines städtebaulichen Vertrages ohne Bebauungsplan -> bitte um
Erörterung in Vorbereitung der nächsten Sitzung
-
Einfügen
der Soccer-World auf dem Grundstück des Vorhabenträgers
-
Breite
der Stadtachse sei zu überdenken + Garantie der Erschließung der Soccer-World
fußläufig auch von dieser Seite
Der Ausschussvorsitzende bittet zur nächsten Sitzung
rechtliche Stellungnahmen zu folgenden Punkten vorzulegen:
-
Baurecht
auf Basis §34 ohne B-Plan
-
Aufhebung
des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung „Unzulässigkeit eines
Baumarktes“
Aufgrund der durch die Verwaltung gegebenen Hinweise ändert
Herr Kümmel seinen eingebrachten
Änderungsantrag wie folgt:
Streichung
der Punkte 1-4, statt dessen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen
Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt mit folgenden Zielen zu
ergänzen und erneut vorzulegen:
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Soccer-World als
Ergänzungsfunktion bis mindestens 2015 gesichert ist.
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, nicht nur die Soccer-World, sondern auch
seinen Baumarkt architektonisch und farblich dem Stern-Center anzupassen.
-
Die
Außenanlagen müssen Aufenthaltsqualität besitzen. Deren Gestaltung ist zu
präzisieren.
-
Die
Zahl der Parkplätze sind auf das baurechtlich Notwendige zu reduzieren. Die
Stellplätze sind mit Pflastersteinen auszugestalten.
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, die Ergebnisse der von der Stadt Potsdam
durch ihren Entwicklungsbeauftragten Stadtkontor in Auftrag gegebenen
Realisierungsstudie zur „Stadtachse Stern-Drewitz“ zu akzeptieren und dabei
auch in Kauf zu nehmen, wenn sie sein Grundstück betreffen.
-
Die
An- und Abfahrt zum Gelände ist so zu gestalten, dass unnötiger Verkehr von der
Dorflage Drewitz ferngehalten wird. Dazu ist die Auf- und Abfahrt zu Baumarkt
und Soccer-World nur an der Auffahrt zum Stern-Center und nicht an der
Gerlachstraße zu bauen.
Im Anschluss an weitere Rückfragen und Hinweise
verschiedener Teilnehmer (Herr Kümmel, Frau Bankwitz, Frau Reimers, Herrn
Gernhardt) informiert Herr Goetzmann:
Zum Verfahren: Die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB
ist geprüft worden; in Vorbereitung der nächsten Sitzung wird die Verwaltung
gern entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Es bestehen 2
Genehmigungspflichten a) Raumordnungsverfahren
b) Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese sind jedoch nicht an ein Bebauungsplanverfahren
gebunden, Notwendigkeit besteht auch bei einem Baugenehmigungsverfahren.
Bzgl. der Sicherungsmöglichkeit im städtebaulichen
Zusammenhang ist es nicht ausreichend, dem Vorhabenträger Ziele vorzugeben,
sondern bei der Regelung im Vertrag sind Maßnahmen zu beschreiben.
Zur formellen Regelung: ein Vertrag setzt voraus, dass Einigung zwischen beiden
Vertragspartnern besteht; in Bezug auf den Betrieb der Soccer-World sei kein
Einvernehmen zwischen den Beteiligten zu erreichen.
Bedarfsanalyse: Es wird bestätigt, dass keine Bedarfsanalyse gemacht worden
ist; in der städtebaulichen Situation ist ausschließlich auf die Frage der
jeweiligen Standortbereiche eingegangen worden.
Alternative wäre die Durchführung eines B-Plan-Verfahrens
und Darstellung der planerischen Ziele.
Verkehrliche Situation: Den Verkehr ausschließlich an die Ortsfahrbahn
Nutheschnellstraße anzuhängen, klappt nicht. Zur Fahrraderschließung kann
mitgeteilt werden, dass ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vorgesehen ist, wobei
eine niedrige Nutzungsfrequenz durch Fußgänger zu erwarten ist. Zur
Schrankensituation ist zu informieren, dass diese nur außerhalb der
Betriebszeiten geschlossen werden und von daher keine Gefahrenquelle
darstellen. Fahrradstellplätze sind entsprechend der Fahrradstellplatzsatzung
nachzuweisen (in Richtung Baugenehmigungsverfahren nachzurüsten).
Gestalterische Fragen: Von der Materialität als auch von der Einordnung der
Werbung ist auf einen Zusammenhang mit dem Stern-Center orientiert worden.
Nähere Erläuterungen zur gestalterischen Struktur erfolgen an Hand des Planes.
Es ist jedoch mitzuteilen, dass am Hauptbaukörper keine
Zugeständnisse durch den Vorhabenträger erreicht werden konnten.
Materialen im Parkplatzbereich – Änderungen denkbar. Alle
Flächen, die hier in Rede stehen, verbleiben im Eigentum und Unterhaltung beim
Maßnahmenträger, damit auch die Unterhaltspflicht.
Die 2. Lesung zur Vorlage erfolgt in der SB-Ausschusssitzung
am 28.11.2006.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen der Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung der
Vorhaben Baumarkt mit Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz wird
zugestimmt (s. Anlagen 1 und 2).
- Die
Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark
Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich
ausgelegt werden.
- Soweit
im Rahmen der Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB keine
Stellungnahmen gegen die Aufhebung vorgebracht werden, wird die Satzung
über die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
Dezember 1996 sogleich gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 und § 10 Abs. 1 BauGB
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und
1).
- Der
Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 „Freizeitpark
Drewitz“ vom 27. Januar 1999 (DS 99/089/1) wird gemäß § 10 Abs.1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
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