16.11.2006 - 6 Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Er weist auf die mit den Unterlagen ausgereichten Änderungen hin.

 

Herr Kirsch fragt, wo die Krankenhausabfälle und Abfälle von Arztpraxen berücksichtigt werden.

 

Herr Ernst erklärt, dass alle Abfälle, die im öffentlichen Gesundheitswesen anfallen, hier keine Berücksichtigung finden.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Satzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

 

+ Änderungen:

 

Inhaltsverzeichnis

Bei § 11 werden hinter den Wörtern „Besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt.

 

§ 5 Abs. 1 Nr. 4

Im § 5 Abs. 1 Nr. 4 werden hinter den Wörtern „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt.

 

§ 6 Abs. 1 Nr. 1

Nach „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ werden die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt. Nach „§ 41“ werden die Wörter „Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1“ gestrichen.

 

Die Nummer 1 erhält mit den Änderungen folgende Fassung:

„Besonders überwachungsbedürftige Abfälle bzw. gefährliche Abfälle im Sinne des § 41 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) vom 27.09.1994 in der jeweils gültigen

Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfall-verzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I, S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung, soweit es sich nicht um Abfälle aus privaten Haushaltungen oder geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen handelt, die gemäß § 11 entsorgt werden.“

 

§ 11

In der Überschrift sowie in den Abs. 1 und 2 werden hinter den Wörtern „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird mit den Änderungen der Verwaltung zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage