16.11.2006 - 9 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hülsebeck bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Dr. Lotz  fragt, wie der Einsatz von Tragehilfen berechnet wird.

 

Herr Hülsebeck erklärt, dass dies eine unentgeltliche Leistung der Feuerwehr ist, da es keine rechtliche Möglichkeit gibt, dies in Rechnung zu stellen.

 

Herr Mühlberg fragt, ob bei der Berechnung der Einsatzzeiten auch die Anfahrtszeit berücksichtigt wird. Des weiteren fragt er nach der Berechnung, wenn durch die Feuerwehr Wasser aus einem Keller gepumpt wird.

 

Herr Hülsebeck erklärt, dass die Fahrt zur Einsatzstelle und auch die Rückfahrt zur Wache in der Gebühr enthalten sind.

Wenn Wasser aus einem Keller gepumpt wurde, wird immer das Einsatzfahrzeug in Rechnung gestellt, da die Fahrzeuge mit den entsprechenden Gerätschaften bestückt sind.

Er weist darauf hin, dass immer nur der Aufwand ermittelt und in Rechnung gestellt werden kann.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass es bei einigen Positionen große Differenzen zu 2005 gibt und bittet um eine kurze Erläuterung. Er weist hier insbesondere auf die Kosten für die Einsatzstunden des Feuerwehrkrans hin.

 

Herr Hülsebeck erklärt, dass diese Kostensprünge besonders bei den Geräten auftreten, die seltener im Jahr eingesetzt werden. Hier erhöhen sich dann die Kosten der Einsatzstunden.

Er weist darauf hin, dass bei der Kostenkalkulation wird immer ein 5-Jahres-Zeitraum betrachtet.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Erste Feuerwehrkostenänderungssatzung)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage