06.12.2006 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 06.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Lang als
betroffener Kleingärtner das Rederecht. Er äußert sich zu dem von der Stadt geplanten Bauvorhaben und
bringt Bedenken der Mitglieder des
Kleingartenvereins vor.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der
Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss
für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat die Vorlage abgelehnt.
Die Mehrheit der Mitglieder des Beirates Waldstadt/Schlaatz empfiehlt, der Beschlussvorlage im Interesse der weiteren Entwicklung des Wohngebietes Schlaatz zuzustimmen.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE. PDS:
Der
Beschlusstext wird um einen Punkt 4. ergänzt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorhabenträger in den noch
abzuschließenden und zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag gehörenden
Durchführungsvertrag zu verpflichten,
- den
Betrieb der Kaufhalle am Schilfhof langfristig – mindestens 15 Jahre – als
Nahversorger sicherzustellen;
- die
Kleingärtner für die Aufgabe ihrer bisherigen Parzellen zu entschädigen
und deren Aufwendungen infolge Übernahme anderer Parzellen zu ersetzen.
- Der
Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, den VGS nach Maßgabe des
Kleingartenentwicklungskonzeptes bei der Bereitstellung von
Ersatzparzellen aktiv zu unterstützen.
- Zur
Unterstützung der Umsetzung dieser Forderungen wird eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, der
Stadtverwaltung und des VGS, gebildet.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Bretz beantragt namens der Fraktion CDU, statt des im letzten
Punkt genannten Arbeitskreises zur Unterstützung der Umsetzung den bestehenden
Kleingartenbeirat zu beauftragen.
Abstimmung:
Diese
Änderung des von der Fraktion DIE LINKE. PDS im 4. Punkt genannten
Arbeitskreises wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Abstimmung:
Die
von der Fraktion Die LINKE. PDS beantragte Ergänzung des Beschlusstextes um
einen Punkt 4 wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 980/Die Grünen hat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
am 05.09.2006 folgende Ergänzung des Beschlusstextes beantragt:
Ausgleichsmaßnahmen
für neu versiegelte Flächen sind im unmittelbaren Umfeld vorzusehen.
Abstimmung:
Diese
Ergänzung – als Punkt 5. – wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
2 Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
(Der
Stadtverordnete Kümmel, Fraktion SPD, hat im Ausschuss für Stadtplanung und
Bauen am 05.09.2006 folgende Ergänzung des Beschlusstextes beantragt:
Im
Durchführungsvertrag ist zu sichern,
dass ein Nahversorger am Schilfhof durch den Investor weiter betrieben
wird.
Diese
hat sich mit der Annahme der von der Fraktion DIE LINKE. PDS beantragten
Ergänzung erledigt.)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten
Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben
den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten
des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
4. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorhabenträger in den noch
abzuschließenden und zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag gehörenden
Durchführungsvertrag zu verpflichten,
-
den Betrieb der Kaufhalle am Schilfhof
langfristig – mindestens 15 Jahre – als Nahversorger sicherzustellen;
-
die Kleingärtner für die Aufgabe ihrer
bisherigen Parzellen zu entschädigen und deren Aufwendungen infolge Übernahme
anderer Parzellen zu ersetzen.
- Der
Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, den VGS nach Maßgabe des
Kleingartenentwicklungskonzeptes bei der Bereitstellung von Ersatzparzellen
aktiv zu unterstützen.
-
Mit der Unterstützung der Umsetzung
dieser Forderungen wird der bestehende Kleingartenbeirat beauftragt.
5. Ausgleichsmaßnahmen
für neu versiegelte Flächen sind im unmittelbaren Umfeld vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei 8 Gegenstimmen.
Die
Stadtverordneten Bankwitz, Buchholz, Arndt, Fraktion BürgerBündnis/FDP, Jäkel,
Dr. Schlomm, Fraktion DIE LINKE. PDS, und Keilholz, Grünberg und Grimm,
Fraktion Die Andere, haben bei der Abstimmung der DS 06/SVV/0620 mit „NEIN“
gestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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