28.11.2006 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass vom Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. (Geschäftsführer Herr Niehaus) schriftlich mitgeteilt worden ist, dass „durch den Kleingartenverein „Käthe Kollwitz“ gegenüber dem Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. erklärt, dass im Jahr 2007 zehn Kleingärten oder Flächen für diese Anzahl vorhanden sind.“

 

Der Verwaltung ist daran gelegen, gemeinsam mit dem Investor eine sozialverträgliche Lösung für die 10 Kleingärtner zu finden.

 

Auch dem Auftrag den Beirat Schlaatz/Waldstadt I/Waldstadt II nochmals mit dieser Thematik zu befassen, ist nachgekommen worden. Hier wird auf die als Tischvorlage ausgereichte Stellungnahme des Beirates verwiesen. Darin appeliert die Mehrheit der Beiratsmitglieder an die Mitglieder des Bauausschusses sowie der Stadtverordnetenversammlung „dem Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 27 „Horstweg/an der Alten Zauche“ zuzustimmen und damit eine Entscheidung herbei zu führen, die den Interessen tausender betroffener Bewohner des Schlaatzes entspricht.“

 

Frau Bankwitz und Herr Jäkel äußern Vorbehalte.

 

Herr Roos bestätigt als Mitglied des Beirates Schlaatz/Waldstadt, dass sich dieser eingehend mit der Thematik befasst habe und dies als einzige Möglichkeit sieht, um ein Einkaufsmöglichkeit im Zentrum des Schlaatzes zu sichern.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0

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