06.12.2006 - 3.2 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag und Aufh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 06.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt; einschließlich der Ergänzungsvereinbarung, die den Ausschussmitgliedern und den Fraktionen am 24.11.2006 ausgereicht wurden und empfiehlt nachfolgende Änderung:
Aufnahme
eines Zusatzes in der Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag über
die Voraussetzungen der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12
„Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des Vorhabens Baumarkt mit
Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz (Fassung 23.11.2006)
im § 6
Betreiberpflicht Fußballhalle
neu:
2.
Kostenfreier Schulsport von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:00 – 14:30
Uhr auf 2
Spielfeldern in den Maßen
24 x 12 m
Die
folgenden Absätze 2 und 3 verschieben sich dadurch auf 3 und 4.
Die
Verpflichtung im Absatz 3 alt und 4 neu gilt ebenfalls für diesen neuen 2.
Punkt im § 6.
Der Hauptausschuss
hat den vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlenen Änderungen zugestimmt; die so geänderten DS
06/SVV/0835 hat der Hauptausschuss mit 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1
Stimmenthaltung abgelehnt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Vorsitzende des
Baustoff-Fachhandelsverbandes Ost das beantragte Rederecht.
Herr Kapella nimmt Bezug auf ein Gutachten über die
augenblickliche Angebots- und Kaufkraftsituation im Baumarktbereich Potsdam und
weist auf die Auswirkungen auf die soziale mittelständische Struktur der Stadt hin, die mit der Ansiedlung
eines Baumarktes verbunden seien.
Nachdem sich der Oberbürgermeister Herr Jakobs anschließend
zur städtebaulichen Einordnung des Vorhabens, zu Auswirkungen auf den Bereich
konkurrierender Anbieter und zu
geplanten Untersuchungen
sowie Gesprächen zum spezifischen
Angebot des Baumarktes Hornbach
(„Drive-In“) geäußert hat, wird die DS 06/SVV/0835 vom Oberbürgermeister
gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurückgezogen.
Nach
der 2. Pause fordert die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP,
(Antrag zur Geschäftsordnung) die Vorsitzende der
Stadtverordnetenversammlung auf, den Tagesordnungspunkt 3.2 entsprechend
der bestätigten Tagesordnung nach
Beratung zur Abstimmung zu bringen.
Sie übergibt der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller eine rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Streitbörger & Speckmann zum § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung und beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis/FDP, gemäß § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu verfahren, da die Fraktion die Auffassung vertrete, dass der Antrag nicht durch den Oberbürgermeister alleine zurückgezogen werden könne.
Nach der Beratung des Präsidiums mit den Vorsitzenden der Fraktionen, dem Oberbürgermeister, dem Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service und der Leiterin des Rechtsamtes in einer Auszeit (19:05 Uhr bis 19:25 Uhr) gibt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller bekannt, dass sich die Vorsitzenden der Fraktionen dahingehend verständigt haben, gemäß § 13 Abs. 3 zu verfahren und über die Auslegung der Geschäftsordnung abzustimmen.
In der sich anschließenden Diskussion beantragt der Stadtverordnete Krause, Fraktion DIE LINKE. PDS, in einem Geschäftsordnungsantrag, darüber abzustimmen, ob das Zurückziehen der DS 06/SVV/0835 durch den Oberbürgermeister gemäß § 14 Abs. 2 möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 22
Ablehnung: 24
Enthaltung: 0
Damit ist die DS 06/SVV/0835 wieder in die Tagesordnung aufgenommen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Bretz beantragt namens der Fraktion CDU die Überweisung in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 22 Ja-Stimmen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Gohlke beantragt namens der Fraktion Familien-Partei die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Sport.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 20 Ja-Stimmen.
Der Stadtverordnete Gohlke bittet, in der Niederschrift gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu vermerken, dass die Fraktion Familien-Partei bei der Abstimmung des o. g. Geschäftsordnungsantrages mit „JA“ gestimmt hat.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung - Aufnahme eines Zusatzes in der Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag – wird
mit 21 Ja-Stimmen angenommen,
bei 20 Nein-Stimmen.
Nach
der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses der o. g. DS ist gemäß § 18 Abs. 1
der Geschäftsordnung in der Niederschrift zu vermerken, das die Mitglieder der
Fraktionen CDU, Familien-Partei und der Stadtverordnete Schwemmer, DVU mit „JA“
gestimmt haben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen der Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung der
Vorhaben Baumarkt mit Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz wird
zugestimmt (s. Anlagen 1 und 2).
- Die
Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark
Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich
ausgelegt werden.
- Soweit
im Rahmen der Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB keine
Stellungnahmen gegen die Aufhebung vorgebracht werden, wird die Satzung
über die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
Dezember 1996 sogleich gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 und § 10 Abs. 1 BauGB
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und
1).
- Der
Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 „Freizeitpark
Drewitz“ vom 27. Januar 1999 (DS 99/089/1) wird gemäß § 10 Abs.1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
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