12.12.2006 - 5.1 Einbahnstraßenregelung in der Leipziger Straße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Volkmann (Bereich Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung) gibt zusätzlich an Hand von Karten Informationen zu den verschiedenen untersuchten Varianten, einschl. der Vorzugsvariante und benennt die erforderlichen Umbaumaßnahmen.

 

Frau Hüneke dankt für die Berichterstattung und schätzt für sich ein, dass die benannte Vorzugsvariante die praktikabelste Lösung dar stellt.

 

Herr Jäkel äußert erheblichen Erklärungsbedarf, hier

-          wie viele KfZ pro Tag in der Leipziger Straße fahren, um abzubiegen in die Templiner Str.?

-          Bebauung in der Speicherstadt, welche der sich unmittelbar an der Straße befindlichen Gebäude stehen unter Denkmalschutz?

-          Weshalb ist als Lösung nicht Durchwegung (Radweg von Potsdam kommend über das Gelände der Speicherstand an der Engstelle herumzuführend) dargestellt?

 

Zum dritten Punkt informiert Herr Volkmann, dass darüber nachgedacht worden sei. Für die weitere Entwicklung der Speicherstadt sei auch die öffentliche Durchwegung in der Überlegung. Im Moment stellen sie nicht öffentliche Flächen der Stadt dar; hier gibt es das Problem der Verkehrssicherungspflicht, Beleuchtung und anderer privater Nutzungen zu berücksichtigen.

 

Auf verschiedne Rückfragen einzelner Teilnehmer wird durch die Verwaltung eingegangen.

 

Herr Dr. Seidel kann nicht zustimmen, dass die vorgeschlagene Lösung, eine hervorragende sei. Das wäre der Fall, wenn in Deutschland Linksverkehr üblich sei. So entstehen zusätzliche Kreuzungen von Verkehrsströmen und die Notwendigkeit der Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlagen. Er bittet um Information mit dem Protokoll zur Höhe des Gesamtverkehrs von/nach Caputh.

 

Herr Volkmann geht auf die durchzuführenden Maßnahmen der EWP ein, und schlägt vor, den Verkehr während dieser Zeit als Probephase zu beobachten.

 

Die Verwaltung greift verschiedene weiterhin geäußerte Anregungen der Teilnehmer auf.

 

Herr Dr. Seidel hält eine frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit für notwendig.

 

Die Beantwortung der offenen Fragen durch die Verwaltung sind in Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

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Der SB-Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen