19.12.2006 - 6 Anerkennung des Bürgerhauses am Schlaatz als Tr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die Anerkennung des Bürgerhauses am Schlaatz als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) auf der Grundlage des vorliegenden Gesellschaftsvertrages vom 08. Dezember 2003.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               13

Ablehnung:                    0

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen