13.02.2007 - 4.2 Durchwegung des städtischen Grundstücks am Grie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Seidel bringt den Antrag ein und begrüßt als Ausschussvorsitzender Herrn Müller-Zinsius -Geschäftsführer Pro Potsdam GmbH – welche das Eigentümerrecht der Stadt Potsdam in diesem Falle vertritt.

 

Herr Müller-Zinsius informiert über die Eigentumsverhältnisse und gibt an Hand von Folien nähere Erläuterungen zum Verlauf des Weges und die Sachlage. In seinen Ausführungen weist er auf die Lage des Naturschutzgebietes Bäkewiese hin; hier sei die Einrichtung eines Uferweges ausgeschlossen. Angrenzend gibt es eine durch das Land positiv beschiedene Bauvoranfrage.

 

Auf Rückfragen bzw. Hinweise der Teilnehmer geht Herr Müller-Zinsius ein.

 

Herr Dr. Seidel schlägt zu seinem Antrag folgende Änderungen vor: Einfügung – im 2. Absatz nach Durchwegung „an der Grenze des Naturschutzgebietes“ sowie Ergänzung des Beschlussvorschlages: Mit den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes sind Verhandlungen mit dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu führen.

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Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den Griebnitzsee auf dem Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort. Der Oberbürgermeister trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der „Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf dem Grundstück tätig wird.

Die Durchwegung an der Grenze des Naturschutzgebietes als Fortführung des Uferweges um den Griebnitzsee wird durch die städtische Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche grundbuchlich gesichert.

Bei Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.

Mit den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes sind Verhandlungen mit dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu führen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0