13.02.2007 - 4.2 Durchwegung des städtischen Grundstücks am Grie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Seidel bringt den
Antrag ein und begrüßt als Ausschussvorsitzender Herrn Müller-Zinsius
-Geschäftsführer Pro Potsdam GmbH – welche das Eigentümerrecht der Stadt
Potsdam in diesem Falle vertritt.
Herr Müller-Zinsius informiert
über die Eigentumsverhältnisse und gibt an Hand von Folien nähere Erläuterungen
zum Verlauf des Weges und die Sachlage. In seinen Ausführungen weist er auf die
Lage des Naturschutzgebietes Bäkewiese hin; hier sei die Einrichtung eines
Uferweges ausgeschlossen. Angrenzend gibt es eine durch das Land positiv
beschiedene Bauvoranfrage.
Auf Rückfragen bzw. Hinweise der
Teilnehmer geht Herr Müller-Zinsius ein.
Herr Dr. Seidel schlägt zu
seinem Antrag folgende Änderungen vor: Einfügung – im 2. Absatz nach Durchwegung „an der Grenze des
Naturschutzgebietes“ sowie Ergänzung des Beschlussvorschlages: Mit den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes
sind Verhandlungen mit dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu
führen.
Geänderter
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den Griebnitzsee auf dem Grundstück
des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort. Der Oberbürgermeister trägt in
seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der „Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass
die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf dem Grundstück tätig wird.
Die
Durchwegung an der Grenze des Naturschutzgebietes als Fortführung des Uferweges
um den Griebnitzsee wird durch die städtische Gesellschaft als Eigentümerin der
Fläche grundbuchlich gesichert.
Bei
Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften
ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.
Mit den
Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes sind Verhandlungen mit dem
Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu führen.