15.02.2007 - 6 Durchwegung des städtischen Grundstücks am Grie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Do., 15.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Mühlberg bringt den Antrag ein und weist darauf hin, dass dieser
bereits im Finanzausschuss beraten und abgelehnt wurde.
Herr Müller-Zinsius gibt anhand von Folien Erläuterungen zum
Verlauf des Weges und informiert über die Eigentumsverhältnisse. Er macht
deutlich, dass die Errichtung eines Uferweges aufgrund des Naturschutzgebietes
unmöglich ist.
Herr Mühlberg informiert über die Änderungen, die der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen am13.02.2007 beschlossen hat. Er spricht sich dafür
aus, sich diesen Änderungen anzuschließen.
Herr Cornelius erklärt, dass er nach gründlicher Überlegung heute den
Änderungen des SB-Ausschusses zum Antrag nicht mehr zustimmen kann, da der
Wanderweg nicht am Ufer vorbeiführt. Der verfolgte Zweck wird so nicht mehr
erfüllt.
Herr Kirsch erklärt, dass der See mit der vorgestellten Lösung erlebbar
wäre. Er weist aber auf die damit entstehenden Kosten für die Stadt hin.
Herr Mühlberg bittet um Abstimmung des Ergänzungsantrages des
SB-Ausschusses. Er stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Einfügung
im 2. Absatz nach
Durchwegung „an der Grenze des Naturschutzgebietes“ sowie Ergänzung
des Beschlussvorschlages: „Mit den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes
sind Verhandlungen mit dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu
führen.“
Herr Dr. Schlomm spricht sich gegen den Antrag aus.
Abstimmung zum Ergänzungsantrag:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 3
Der Ergänzungsantrag wird abgelehnt.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den Griebnitzsee auf dem
Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort. Der Oberbürgermeister
trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der „Pro Potsdam“ dafür
Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf dem Grundstück
tätig wird.
Die
Durchwegung als Fortführung des Uferweges um den Griebnitzsee wird durch die
städtische Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche grundbuchlich gesichert.
Bei Verkauf
des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer
Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.